Weniger Bürokratie, mehr Förderung

04.07.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt Reform der Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, um nachteilige Folgen zu verhindern.

Berlin - Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht in seinen Empfehlungen zur Reform der Sanktionen im SGB II grundsätzlich die Notwendigkeit von Sanktionen als Reaktion auf Pflichtverletzungen. Er mahnt jedoch gesetzliche Reformen an, um nachteilige Folgen von Sanktionen auszuschließen. So spricht er sich u.a. gegen die Streichung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach wiederholten Pflichtverletzungen aus. Werden Unterkunftskosten zur Sanktion von Pflichtverletzungen nicht erbracht entstehen Mietschulden, die zur Wohnungslosigkeit führen können. „Außerdem sind die gesetzlichen Regelungen so kompliziert gestaltet, dass sie für Mitarbeiter/innen im Jobcenter schwer handhabbar und für die Leistungsempfänger kaum nachvollziehbar sind“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., „hier brauchen wir weniger Bürokratie.“ Statistisch betrachtet macht die Weigerung eine Arbeit aufzunehmen den geringsten Anteil der durch Jobcenter verhängten Sanktionen aus, dennoch behandelt die öffentliche Debatte die Sanktionen einseitig unter dem Aspekt „wer nicht arbeiten will, soll auch keine staatliche Unterstützung erhalten“. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins unterbreiten dem Gesetzgeber der kommenden Legislaturperiode konkrete Reformvorschläge und zeigen auf, wie Bürokratie abgebaut und eine bessere Förderung der Leistungsempfänger ermöglicht werden kann. Die vollständigen Empfehlungen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-26-12-Sanktionen-SGB-II erhältlich. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.06.2013
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