Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts nun Gesetz

Mehr Barrierefreiheit in öffentlichen Verwaltungen, beim Bauen und in der Nutzung von Informationstechnik und mehr Selbstvertretungsmöglichkeiten in öffentlichen Angelegenheiten, dies verspricht unter anderem das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt und an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst worden, informiert dazu das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Gesetz gilt seit wenigen Tagen. Mit den Neuregelungen würde die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert. Zu den Schwerpunkten der Novelle zählen, wie das BMAS weiter mitteilt, insbesondere die Anpassung des Behinderungsbegriffs an die Vorgaben der UN-Behinderrechtskonvention (UN-BRK) und Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung in den Bereichen Bauen und Informationstechnik. Mit Anpassung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt an die Vorgaben der UN-BRK sei nun auch das Instrument der Angemessenen Vorkehrungen in nationales Recht umgesetzt. Außerdem sollen die Bundesbehörden künftig vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und ab dem Jahr 2018 Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Die Regelungen zur Leichten Sprache finden entsprechende Anwendung im Sozialverwaltungsverfahren und bei der Ausführung von Sozialleistungen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde bereits eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit errichtet. Die Bundesfachstelle soll insbesondere Behörden und Verwaltungen zum Thema Barrierefreiheit beraten und unterstützen. Darüber hinaus kann sie auch Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft beraten, zum Beispiel bei Zielvereinbarungen zur Erreichung oder Verbesserung von Barrierefreiheit. Eine Schlichtungsstelle wird zeitnah bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet und so eine Möglichkeit eröffnet, Streitigkeiten nach dem BGG künftig außergerichtlich beizulegen. Darüber hinaus wurde die finanzielle Förderung der Partizipation im BGG verankert. Diese soll Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten im Sinne der UN-BRK ermöglichen. Mehr Informationen unter www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/gesetz-zur-weiterentwicklung-des-behindertengleichstellungsrechts-in-kraft.html

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Juli 2016