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Was bringen die Personaluntergrenzen in Krankenhäusern?

13.09.2019 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Regelungen für Personaluntergrenzen in Krankenhäusern verschärft. Doch was auf den ersten Blick nach einer Qualitätsverbesserung aussieht, erweist sich aus Sicht der Krankenpfleger*innen im Alltag als wenig praxistauglich.

Zum 1.1.2019 wurden in vier sogenannten pflegesensitiven Bereichen (Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie) Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Ziel des vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeiteten Gesetzes war die Verbesserung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Deutschlands Krankenhäusern. Begleitet wurde die Einführung schon damals von heftiger Kritik der Arbeitnehmer- aber auch der Arbeitgeberseite. Moniert wurde z.B. die Beschränkung auf nur vier Bereiche sowie die Ausrichtung des Personalschlüssels an unterdurchschnittlich versorgten Krankenhäusern.

Der Deutsche Verband für Pflegeberufe (DBfK) fühlt sich angesichts der nun vom Ministerium weiter verschäften Personaluntergrenze in seiner Kritik bestätigt. In den ersten 8 Monaten seien "erhebliche negative Auswirkungen und Verwerfungen" festzustellen gewesen. So sei es durch die Beschränkung auf vier Bereiche regelmäßig zu absurden "Verschiebungen" von Patient*innen und Beschäftigten gekommen, um den vorgegeben Schlüssel der jeweiligen Station einzuhalten. Auch sei es in Krankenhäusern mit einem vor der Einführung besseren Schlüssel vereinzelt zu Personalreduktionen gekommen. Nicht zuletzt hätten Krankenhäuser ihre Mitarbeiter*innen vermehrt auch an eigentlich freien Tagen angefordert, um Sanktionen zu entgehen.

Kurzum: Aus Sicht des DBfK hat sich die Situation eher verschlechtert als verbessert. Die Präsidentin des Verbandes, Prof. Christel Bienstein, bekräftigt daher die Forderung nach einem "echten" Pflegepersonalbemessungssystem. Pflegeuntergrenzen, zumal nur in wenigen Bereichen, seien weder für Patient*innen noch für die Pflegeorganisation im Alltag eine dauerhafte Lösung. Die 2020 in Kraft tretenden Verschärfungen seien vor diesem Hintergrund wenig hilfreich.