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Wann kommt der Gesamt-Arbeitgeberverband in der Pflege?

SPD-Arbeitsminister Heil wünscht sich einen allgemeinen Tarifvertrag für die gesamte Pflegebranche. Was dazu fehlt? Eine eindeutige Positionierung der Arbeitgeberseite. Der Paritätische Gesatmverband zeigt sich offen und gesprächsbereit - auch für einen Gesamtarbeitgeberverband für die Pflegebranche.

Die Pflegebranche zeigt sich bezüglich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die Pflege uneins. Anders als der private Arbeitgeberverband bpa, der sich vehement gegen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für die Pflegebranche wehrt und hierzu auch verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet, hat sich der Paritätische Gesamtverband am vergangenen Freitag für einen einheitlichen Tarifvertrag ausgesprochen. Hierzu erstellte der aus 31 Mitgliedern bestehende Verbandsrat eine gemeinsame Erklärung, in der es u.a. heißt: „Der Paritätische Gesamtverband sieht in der Gründung des Arbeitgeberverbandes eine Option, um zu guten und verlässlichen Arbeitsbedingungen in der Pflege zu gelangen. Der Gesamtverband wird sich konstruktiv in die Konstituierung und Ausgestaltung des Arbeitgeberverbandes einbringen.“  

Allerdings weist der Paritätische darauf hin, dass auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht dafür wird sorgen können das unterfinanzierte Pflegesystem mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Insbesondere müsse der Trend gestoppt werden, dass die Pflegebedürftigen selbst immer stärker an den Pflegekosten beteilgt würden. Hierzu fordert der Paritätische eine Obergrenze für die Kostenheranziehung von 15% der Gesamtkosten.

 


Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 01.04.2019