Vertraulichkeit psychosozialer Onlineberatung schützen

Die Vertraulichkeit bei psychosozialer Onlineberatung sollte gesetzlich genauso geschützt werden wie eine anonyme Telefonberatung. Das ist in Deutschland aufgrund der aktuellen Gesetzesbestimmungen – Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsgesetz, „BKA-Gesetz", Strafgesetzbuch – nicht der Fall. Bieten psychosoziale Berufsgruppen anonyme Onlineberatung an, sind sie nicht ausreichend als „Berufsgeheimnisträger" geschützt. Darauf machen die Deutschsprachige Gesellschaft für psychosoziale Onlineberatung (DGOB) und die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) in einer gemeinsamen Stellungnahme aufmerksam.

Das Vertrauen in niedrigschwellige Hilfsangebote wie die anonyme Onlineberatung werde durch die aktuelle Gesetzgebung geschwächt, schreiben die beiden Fachverbände in ihrer Stellungnahme „Vertraulichkeit von Onlineberatung und psychosozialen Hilfen besser schützen!". Während anonyme Telefonberatung im Gesetz zur „Verkehrsdatenspeicherung" geschützt werde, gelte das nicht für entsprechende Online-Hilfsangebote. Dabei könne gerade psychosoziale Hilfe im Netz beispielsweise bei suizidalen Jugendlichen lebensrettend sein.

Die Verbände weisen darauf hin, dass Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht den mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern als verfassungswidrig einstufen und mahnen ein Gesamtkonzept zum Berufsgeheimnisschutz an. Es gebe einen dringenden Bedarf, die Arbeit von Beratungsinstitutionen und die Stellung psychosozialer Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger rechtlich besser abzusichern. „Dabei gilt es, die Privatsphäre der Menschen in einer Mediengesellschaft bei sehr persönlichen und intimen Kommunikationen mit Beraterinnen und Beratern sowie Therapeutinnen und Therapeuten tatsächlich und umfassend zu schützen", schreiben DGSF und DGOB in ihrer Stellungnahme. Die gemeinsame Stellungnahme ist auf den Internetseiten der Fachverbände (dg-onlineberatung.de, dgsf.org) veröffentlicht.

Link zur Stellungnahme unter www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/vertraulichkeit-onlineberatung/

 

 

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Quelle: Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) vom 17. Juli 2017