Verkürzung der Ausbildung für Pflegehelfer – ein nicht akzeptables Risiko

15.02.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezieht in einem Brief an die politischen Entscheider im Bundestag und einer heute veröffentlichten Stellungnahme Position zu geplanten Änderungen in der Altenpflegeausbildung. Der Verband hält den neuen Verkürzungstatbestand für einen absolut verfehlten Ansatz und fordert den Gesetzgeber auf, den Standard einer dreijährigen Berufsausbildung nicht zu unterlaufen. „Der DBfK lehnt den vorgesehenen Verkürzungstatbestand in § 7 Abs. 4 Punkt 3. Altenpflegegesetz um ein Jahr für den beschriebenen Personenkreis ausdrücklich ab“, sagt dazu die stellvertretende DBfK-Präsidentin Gertrud Stöcker. „Es handelt sich um Pflegehelfer, die ohne oder mit geringer Qualifikation in der Pflege gearbeitet haben. Diese Beschäftigung ersetzt keinesfalls ein Jahr der sonst dreijährigen Altenpflegeausbildung“, so Stöcker weiter. Hier werde eine deutliche Kompetenzverdünnung mit nachfolgend erheblichen Versorgungsrisiken in Kauf genommen. Die vorgesehene Kompetenzfeststellung lasse außerdem viel Spielraum und werde zu unterschiedlichen Anforderungen in den Bundesländern führen. Zudem sei die Gefahr gegeben, bei zunehmendem Fachkräftemangel die Maßstäbe abzusenken. Der DBfK begrüßt zwar ausdrücklich die auch im Gesetzentwurf vorgesehene geplante Finanzierung des 3. Jahres der Altenpflegeausbildung bei Umschüler/innen, bedauert aber, dass diese Regelung zum wiederholten Male nur befristet gelten soll. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der kommende Woche verabschiedet werden soll. Dieser entstand im Zusammenhang mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege und erweitert Verkürzungstatbestände der Altenpflegeausbildung für nicht oder gering qualifizierte Pflegehelfer mit Berufserfahrung. Die vollständige Stellungnahme ist als Download abrufbar unter
www.dbfk.de/download/download/DBfK-Stena-zu-Altenpflegegesetz-2013-02-11.pdf . Der DBfK ist Partner im Bündnis für Gute Pflege: www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/startseite/ Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 12.02.2013
www.dbfk.de