Vergütungserhöhung für Berufsbetreuung auf langer Bank?

Der Bundesverband der Berufsbetreuer kritisiert mit Blick auf die rechtliche Betreuung die Ergebnisse der Justizministerkonferenz. Sie hatten auf ihrer Tagung in Eisenach beschlossen, eine Erhöhung der Stundenkontingente und -sätze für Berufsbetreuer an die Qualitätsdiskussion zu koppeln. Das deutet defacto für der BdB auf  ein Aufschieben der im Koalitionsvertrag angekündigten „zeitnahen und angemessenen" Vergütungserhöhung. Nun will der Verband den Druck auf die Politik erhöhen. „Wir werden es nicht akzeptieren, dass die Politik dieses Thema und somit ihre Verantwortung auf die lange Bank schiebt", so der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker. Gefordert wird vom Bund, mit einem konkreten Vorschlag auf die Länder zuzugehen und schnell eine Lösung zu finden.

Der Flurschaden in der Betreuungslandschaft habe bereits eingesetzt. In einigen Regionen geben erfahrene Betreuer auf. Die Behörden haben bereits Schwierigkeiten, qualifizierten Nachwuchs zu finden. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „13 Jahre wurde die Vergütung der Berufsbetreuer/innen nicht mehr erhöht. Kaum ein anderer Berufsstand wird derart missachtet. Das ist nicht mehr hinnehmbar." Der Verband startete eine Kampagne mit dem Titel „Baustelle Betreuung – Wir haben die Schaufel voll". Denn seit Jahren liefert der BdB Konzepte für mehr Qualität in der Betreuung – beispielsweise einen Gesetzentwurf für eine Berufskammer als Berufsaufsicht. „Wir freuen uns, diese Konzepte endlich in einen Reformprozess einbringen zu können", so Becker. Um die Betreuungslandschaft zu retten, müsste die Politik allerdings sofort handeln. Der BdB fordert, sofort den Stundensatz für alle Berufsbetreuer auf 55 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen sie 24 Prozent mehr Stunden abrechnen können. Dabei beruft sich der Verband auf den Koalitionsvertrag, der Verbesserungen im Betreuungssystem ankündigt, und auf die aktuellen Studien des Bundesjustizministeriums, die diverse strukturelle Defizite in der rechtlichen Betreuung belegen. Der tatsächliche Zeitaufwand für eine Betreuung ist mit durchschnittlich 4,1 Stunden deutlich höher als der abrechenbare mit durchschnittlich höchstens 3,3 Stunden. Der Bruttoverdienst eines vergleichbaren im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmers liegt dabei um 24 Prozent über dem ermittelten Einkommen eines selbständigen Berufsbetreuers. Andere Verbände – wie der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) und die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo) – haben sich den Forderungen des BdB angeschlossen.

Mehr Informationen unter www.baustelle-betreuung.de


Quelle: BdB-Presseinformation vom 13. Juni 2018