Verena Bentele neue Behindertenbeauftragte

04.02.2014 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Bundessozialministerin Andrea Nahles führt neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in ihr Amt ein

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat am 16.01.2014 die ehemalige Leistungssportlerin Verena Bentele in ihr Amt als neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingeführt. Andrea Nahles: „Ich freue mich sehr, dass Verena Bentele meiner Bitte, dieses Amt zu übernehmen, entsprochen und so beherzt zugesagt hat. Von nun an macht eine Frau mit einer Behinderung in dieser Aufgabe Politik für Menschen mit Behinderungen. Das ist neu - und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinschaftlich viele Verbesserungen im Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen erreichen können.“ Verena Bentele: „Inklusion heißt für mich, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam eine Gesellschaft gestalten, in der jeder seinen Platz hat und gefördert wird. Dazu möchte ich in den nächsten Jahren mit meiner Erfahrung als blinde Frau beitragen. Ich möchte den Dialog zwischen der Regierung, Betroffenen und allen anderen Beteiligten fördern und die Barrieren im Kopf durch gegenseitiges Verstehen beseitigen.“ Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 15 BGG hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Innerhalb der Bundesregierung nimmt die Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt sie sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 16.01.2014