Unterstützung des WEISSEN RINGS für Opfer sexuellen Missbrauchs neu aufgestellt

Änderungen zwingen zu Vertragsbeendigung mit Bundesministerium

Für den WEISSEN RING als einzige bundesweit tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer war und ist es eine Selbstverständlichkeit, Opfern sexuellen Missbrauchs dringend benötigte Unterstützung zu vermitteln. Dies gilt auch für die Hilfen aus dem vor fünf Monaten gestarteten Fonds Sexueller Missbrauch als Teil eines ergänzenden Hilfesystems der Bundesregierung (EHS). Hierzu wurde seinerzeit ein Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium geschlossen. Inzwischen hat sich durch eine Umgestaltung des Fonds eine rechtliche Situation ergeben, die den WEISSEN RING und seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht auflösbare Interessenkonflikte bringt. Die Bundesregierung hat anstelle des geplanten gemeinnützigen Fonds ein Zweckvermögen errichtet und die Geschäftsstelle des Fonds erlässt die Bescheide an Opfer als Verwaltungsakte, gegen die der Klageweg eröffnet ist. Damit hat sich die Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit geändert. "Die Änderung der Struktur ändert die Grundlage für unsere Arbeit, die Zusammenarbeit in der vereinbarten Form ist so leider nicht mehr möglich", bringt es die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter auf den Punkt. Nach seiner Satzung und aus seinem Selbstverständnis heraus steht der WEISSE RING bei der Antragstellung und auch in dem weiteren Verlauf des Verfahrens immer und ungeteilt an der Seite der Opfer. "Bei der jetzt gewählten Rechtsform bedeutet das aber auch, dass wir in einem Klageverfahren beraten und ggf. Rechtsschutz gewähren", macht die ehemalige Staatsministerin die Position der rund 3.200 Opferhelfer in ganz Deutschland klar. Nach dem Vertrag mit dem Ministerium sind die Anlaufstellen des WEISSEN RINGS jedoch Teil des Hilfesystems und somit auch zur Wahrnehmung der Interessen des Hilfesystems verpflichtet. "Und genau da kommen wir in einen unauflösbaren Konflikt, den wir sehr bedauern", so Müller-Piepenkötter weiter. Für den WEISSEN RING ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs weitergeht. Auch nach der Vertragskündigung wird er weiterhin speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als besondere Anlaufstellen deutschlandweit zur Verfügung stellen. Die Kontaktdaten dieser speziellen Berater können im Internet unmittelbar abgerufen werden. Auch das Opfer-Telefon 116 006 vermittelt täglich von 7 bis 22 Uhr den direkten Kontakt.

Quelle: Pressemitteilung des Weissen Ring e.V. vom 10.10.2013
www.weisser-ring.de