Ungerechte Entlohnung: Angriff auf das Leistungsprinzip und politischer Zündsatz

von Uli Schulte-Döinghaus
18.09.2018 | Sozialpolitik, Sozialmanagement, Forschung | Redaktion Sozial.de, Nachrichten

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nimmt Stellung zu ungerechter und gerechter Einkommensverteilung in Deutschland.

Das einfache Vorstandsmitglied eines börsennotierten DAX-Konzerns verdiente 2017 durchschnittlich 71 Mal so viel wie ein „normaler“ Beschäftigter seines Unternehmens. Vorstandsvorsitzende haben der Studie zufolge sogar das 97-fache kassiert. Postchef Frank Appel führt die Rangliste an: Er kann sich monatlich auf ein Einkommen freuen, das 232 mal so hoch ist wie das eines Briefträgers. Die börsennotierte „Deutsche Post DHL Group“ ist zu einem Fünftel im Gemeineigentum der Bundesrepublik Deutschland.  

Einkommensabstand mit ökonomischen und politischen Folgen 

Jahr für Jahr geht der Einkommensabstand zwischen denen da ganz, ganz oben und jenen hier unten scherenförmig immer weiter auseinander, das zeigten Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung im Juli dieses Jahres. 

Zwei Monate später bestätigen Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) in einer neuen Studie über Einkommensverteilung nicht nur den Trend, sondern warnen auch vor möglichen ökonomischen und politischen Folgen. Denn: Eklatante Einkommensunterschiede werden von Deutschlands Beschäftigten als ebenso eklatante Einkommensungerechtigkeiten empfunden und können zu Produktivitätsverlusten im Unternehmen führen, aber auch Tendenzen zu politischer Wahlverdrossenheit befördern. 

Als einkommensgerecht nehmen Lohnabhängige und Sozialversicherungspflichtige in Deutschland noch eben eine Spanne von 1 (Mitarbeiter) zu 10 (Firmenchef) bis maximal 1 zu 45 hin. Vergütungen von Vorständen und Topmanagern hingegen, die darüber hinausgehen, gelten als ungerecht und seien keineswegs durch Leistungsgesichtspunkte zu rechtfertigen, so äußerten sich die Beschäftigten während unterschiedlicher Befragungen. 

Verletzung des Leistungsprinzips: Überhöhte Einkommen 

Sondern: Ungerecht überhöhte Einkommen werden - ganz im Gegenteil - als Verletzung des Leistungsprinzips empfunden. Das freilich stellen Deutschlands Beschäftigte grundsätzlich auch dann nicht als ungerecht in Frage, wenn es zwischen „oben“ und „unten“ zu einer ungleichen Einkommensverteilung führt. Sozialneid ist nicht sonderlich ausgeprägt. Leistung soll vielmehr gerecht entlohnt werden, auch am oberen Ende der Skala – Exzesse ausgenommen, siehe Dax-Vorstände.

Das Gefühl aber, dass dieses Prinzip besonders am unteren Ende der Einkommensskala ausgehebelt ist, ist bei Deutschlands befragten Beschäftigten sehr ausgeprägt, wie die DIW-Wissenschaftler konstatierten. Und es schlägt politisch durch. „Die wahrgenommene Unterbezahlung am unteren Ende der Einkommensverteilung wird möglicherweise als ein Versagen des politischen Systems interpretiert“. 

Die DIW-Forscher Jule Adriaans und Stefan Liebig warnen vor Exzessen der Einkommens(un)gerechtigkeit und verweisen auf „Debatten um überhöhte Gehälter, die auch dann gezahlt werden, wenn einzelne Spitzenmanager und Spitzenmanagerinnen ihrem Unternehmen zum Teil großen Schaden zugefügt haben“. Damit werde für eine bestimmte Gruppe die Verknüpfung von Leistung und Belohnung außer Kraft gesetzt und erhöhe die Unsicherheit, ob die eigenen Anstrengungen tatsächlich angemessen vergütet werden. „Es ist deshalb nur folgerichtig, wenn Beschäftigte sich zurückzuziehen und ihre Arbeitsleistung reduzieren. Und wenn man nicht erwarten kann, dass die eigenen Anstrengungen angemessen belohnt werden, fehlt auch der Anreiz für das eigene Engagement und für Investitionen in die eigene Leistungsfähigkeit.“ 

Die so empfundenen zunehmenden Einkommensungerechtigkeiten müssten Deutschlands Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich (zurück) in die Arme ihrer kollektiven Interessensvertretungen führen – das geschieht aber nicht. Nur noch jeder siebte Beschäftigte ist Mitglied einer DGB-Gewerkschaft, entsprechend geht der Grad der Tarifbindung Jahr für Jahr zurück – in Ostdeutschland sind nur 48 Prozent aller Betriebe tarifgebunden, in Westdeutschland immerhin noch 59 Prozent.

Ungerecht und doppelt negativ für Unternehmen, Politik und Gesellschaft

Als ungerecht und leistungswidrig empfundene Einkommensunterschiede hätten auf Dauer einen doppelten Negativeffekt für Unternehmen, Politik und Gesellschaft, so DIW- Vorstandsmitglied Stefan Liebig. Einerseits treiben sie auf Dauer ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kündigung, in Resignation oder innere Emigration, wie sie in Befragungswellen von Sozio-ökonomischem Panel (SOEP) und Linos-Studien immer wieder angeben. Wer sich unterbezahlt fühlt, dessen Motivation am Arbeitsplatz sinkt; das gilt besonders für Beschäftigte in den oberen Etagen der Einkommensverteilung.

Hintergrund

Das SOEP ist eine jährlich am DIW Berlin durchgeführte repräsentative Wiederholungsbefragung privater Haushalte und Personen in Deutschland. Die Linos-Studie (Legitimation of inequality over the life-span) ist eine repräsentative Befragung von versicherungspflichtig beschäftigten Personen.

Auch für die politische Teilhabe könnte die Wahrnehmung von Ungerechtigkeit schwerwiegende Folgen zeitigen, so Adriaans und Liebig.  Aus empfundener Ungerechtigkeit wird am unteren Ende der Einkommensverteilung häufig mit dem Rückzug aus dem demokratischen Meinungsbildungsprozess reagiert – eine Abstinenz mit fatalen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und populistische Tendenzen.

Jule Adriaans, Stefan Liebig: „Ungleiche Einkommensverteilung in Deutschland grundsätzlich akzeptiert, aber untere Einkommen werden als ungerecht wahrgenommen“, in DIW-Wochenbericht Nr. 37/2018, S. 802-807, www.diw.de