Ungarische Regierung will Wohnungslose durch Verfassungsänderung kriminalisieren

BAG Wohnungslosenhilfe und Europäischer Dachverband FEANTSA fordern menschenwürdige Wohnungslosenpolitik

Die ungarische Regierung will am 11. März 2013 die ungarische Verfassung so ändern, dass wohnungslose Menschen auf der Straße strafrechtlich verfolgt werden können. Nachdem das ungarische Verfassungsgericht im Dezember letzten Jahres ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, das die Inhaftierung von Menschen erlaubte, die innerhalb von sechs Monaten zweimal ohne Unterkunft auf der Straße übernachtet hatten, ist dies ein neuer und schärferer Angriff der ungarischen Regierung auf die Menschenrechte wohnungsloser Menschen in Ungarn.

Öffentliche Erklärung gegen anhaltende Verfolgung und Kriminalisierung wohnungsloser Menschen

FEANTSA, der europäische Dachverband Nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe, deren Gründungsmitglied die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ist, verurteilt in einem offenen Brief (anliegend) das Vorgehen der ungarischen Regierung als Verstoß gegen die vielen internationalen Menschenrechtsverträge, die Ungarn unterzeichnet hat: darunter die Europäische Sozialcharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Andere Lösungen in Ungarn sind möglich und notwendig

In Deutschland und vielen anderen EU-Staaten werden seit Jahrzehnten erfolgreiche Integrationsprogamme für Wohnungslose durchgeführt. Strafen und Wegsperren lösen das Problem nicht, sondern verschlimmern die soziale Ausgrenzung Wohnungsloser.

Die BAG W fordert

  • die ungarische Regierung auf, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen und alternative Integrationsprogramme aufzulegen.
  • die Bundesregierung auf, gegen das Vorhaben zu protestieren und die Zivilgesellschaft Ungarns in Ihrem Widerstand zu unterstützen
  • die Europäische Kommission auf, rechtliche Schritte gegen Ungarn zu prüfen

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) vom 06.03.2013