Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer/innen darf nicht scheitern

Hamburg – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert die Bundestagsfraktionen auf, sich dafür einzusetzen, das Jahressteuergesetz 2013 zu verabschieden. Darin enthalten ist eine Umsatzsteuerbefreiung für beruflich tätige Betreuer/innen. Für dieses Ziel setzt sich der BdB seit Jahren ein. Bereits Anfang 2012 sprachen sich die Oberfinanzbehörden der Länder für die Umsatzsteuerbefreiung aus. Das Bundesfinanzministerium hat sie in das  Gesetzgebungsverfahren gegeben und wurde darin vom  Bundesjustizministerium unterstützt. Der BdB konstatiert, dass die  Umsatzsteuerbefreiung für beruflich tätige Betreuer/innen nicht streitig zu sein scheint, weder zwischen den Fraktionen des Bundestages, noch zwischen Bund und Ländern. Nach der Beschlussfassung durch den Bundestag wurde mit einem Inkrafttreten zum Jahresbeginn gerechnet. Die Ablehnung durch den Bundesrat führte zu einer Behandlung im Vermittlungsausschuss. Dessen Einigungsvorschlag beinhaltet weiterhin die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer/innen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses stellt nun aber als „unechter Einigungsvorschlag“ lediglich ein Mehrheitsvotum dar, da an einer ganz  anderen Frage ein Dissens besteht - der steuerlichen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit verheirateten Paaren. „Wir haben nun die große Sorge, dass ein Thema, über das allgemein Einigkeit zu bestehen scheint, dem Streit in einer ganz anderen Frage zum Opfer fallen könnte, da dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nur in Gänze zugestimmt werden kann“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen Klaus Förter-Vondey. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert die Fraktionen daher auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die dringend benötigte Regelung zum 1. Januar 2013 – notfalls rückwirkend – in Kraft treten kann. Zumal die jüngste Rechtsprechung des EuGH darauf hindeutet, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von freiberuflichen Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereinen ohnehin unzulässig ist.

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie  Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. vom 03.01.2013