Ulrike Borst: Die Systemische Therapie muss endlich Kassenleistung werden

27.03.2018 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Bereits vor zehn Jahren hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie die Wirksamkeit Systemischer Therapie bestätigt. Auch die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Jahr 2017 fiel positiv aus. Jetzt müsse die Systemische Therapie endlich Kassenleistung werden. Dies forderte Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG) Dr. rer. nat. Dipl.- Psych. Ulrike Borst in Berlin bei einer Pressekonferenz der Systemischen Gesellschaft. 

Die Systemische Therapie (ST) ist neben den drei bereits in der Richtlinientherapie zugelassen Verfahren (psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie) eine wirksame und wichtige Ergänzung der zur Verfügung stehenden Verfahren. In sieben Diagnosebereichen wurde vom IQWiG der Nutzen festgestellt. Nur drei brauche es laut G-BA Richtlinie, in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden, berichtete der Vorstandsbeauftragte Psychotherapie der SG Dipl.-Psych. Sebastian Baumann vor der Presse. "Trotzdem müssen wir um die Zulassung als weiteres psychotherapeutisches Verfahren kämpfen."

Borst ging auf die nachhaltige Wirksamkeit der systemischen Therapie und ihren nachweisbaren Langzeiteffekt ein. Dies gelte sowohl für besonders häufige Störungen, wie Depression und Angststörungen, als auch für besonders schwere Störungen, wie Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen, oder Essstörungen. Sie wirke auch bei psychischen Störungen, die Aufgrund einer somatischen Grunderkrankung auftreten, wie Krebs, Diabetes oder Schmerz. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen sei dabei vergleichsweise gering. Dies spare Kosten im System.

Borst betont das Besondere der ergänzenden Therapieform: die Einbeziehung relevanter Bezugspersonen in die Therapie wie Partnerinnen und Partner sowie Familienmitglieder. Durch die Arbeit im Mehrpersonen-Setting überwinde sie Systemgrenzen zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Schule und Justiz durch ihre konsequente Orientierung an der Kooperation aller Beteiligten.

Borst und Baumann erwarten vom G-BA die zeitnahe Herbeiführung einer positiven Entscheidung noch in diesem Jahr. Es sei völlig unverständlich, wieso die anstehende Genehmigung sich so lange verzögert. Statt der vorgesehenen drei Jahre geht die Entscheidungsfindung im G-BA nun schon ins sechste Jahr, kommentierte Sebastian Baumann.

Der Forderung der Systemischen Gesellschaft schloss sich auch Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) an. Systemische Therapie ist das erste durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) als wirksam überprüfte Psychotherapieverfahren. Es  müsse nun endlich auch eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen werden. 


Quelle: Pressemitteilung der Systematischen Gesellschaft/Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) vom 21. März 2018