Übergangsmanagement wirkt rückfallpräventiv und existenzsichernd: 1.380 Strafgefangene wurden 2013 gezielt auf ein Leben in Freiheit vorbereitet

24.03.2014 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Die Entlassung aus dem Justizvollzug ist für zahlreiche Haftinsassen eine kritische, problembelastete Phase, die auch darüber entscheidet, ob der Resozialisierungsprozess in der Bewährungshilfe eine positive Entwicklung nehmen kann. Um sicherzustellen, dass der Übergang aus der Haft in die Freiheit unter geeigneten Konditionen stattfindet, existiert seit April 2010 eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und NEUSTART, um Strafgefangene gezielt auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Allein im Jahr 2013 wurden 1.380 Haftentlassene in Baden-Württemberg frühzeitig und umfassend über potentielle Hilfsangebote der Bewährungshilfe informiert.

Enge Kooperation zwischen Sozialarbeit im Justizvollzug und Bewährungshilfe

Dank der engen Kooperation der Sozialarbeit im Justizvollzug mit der Bewährungshilfe erhalten insbesondere Straftäter, die eine hohe Rückfallgefährdung aufweisen, nachhaltigen Therapiebedarf haben oder in Freiheit keine sozialen Kontakte besitzen, die Möglichkeit, vor ihrer Haftentlassung mit ihrem künftigen Bewährungshelfer persönlich Kontakt aufzunehmen. Vornehmlich Vollverbüßer, so z.B. schwere Gewalt- und Sexualstraftäter, aber auch Personen aus dem Maßregelvollzug und junge Straftäter, die noch instabil wirken, erhalten damit die Chance, sich auf Schwierigkeiten, die mit einem Leben in Freiheit einhergehen, adäquat vorzubereiten.

NEUSTART Initiative: Informationsangebot der Bewährungshilfe für Insassen im Strafvollzug

An vier Standorten Baden-Württembergs (Offenburg, Rottenburg, Pforzheim und Bruchsal) wird Haftinsassen bereits eine zusätzliche, das klassische Angebot ergänzende Unterstützung eingeräumt. Bewährungshelfer der NEUSTART gGmbH organisieren Informationsveranstaltungen im Strafvollzug, die allen Insassen offenstehen. Dabei wird nicht allein Aufgabe, Zielsetzung und Leistungsangebot der Bewährungshilfe erläutert, sondern auch Gelegenheit eingeräumt, Fragen zu diskutieren, welche den Insassen relevant erscheinen: "Dieses Angebot ist umso wichtiger, als wir damit sicherstellen, dass Problemlagen der Haftinsassen schon vor der Entlassung erfasst werden. Diese Informationen tragen maßgeblich dazu bei, unser Angebot auf jene Sachverhalte zu konzentrieren, die unmittelbar nach Haftentlassung große Bedeutung besitzen", resümiert Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit, die Vorteile des Informationsangebots der Bewährungshilfe.

Quelle: Pressemitteilung der NEUSTART gGmbH vom 06.03.2014