Vier Personen versorgen eine Person im Intensivbett
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Triage: Schutz von Menschen mit Behinderungen

Das Bundersverfassungsgericht urteite am 28.12.2021, dass der Gesetzgeber Regelungen für die Triage schaffen und dabei den Schutz von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sicher stellen muss. Mehrere Sozialverbände sowie kirchliche Träger begrüßen diese Entscheidung.

Aufgrund einer vorliegenden Beschwerde von neun Personen mit teils schwerer und mehrfacher Behinderung hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag einen Beschluss veröffentlicht, dass Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage nicht benachteiligt behandelt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat bisher noch keine Regelungen für den Fall getroffen, dass auf Intensivstationen aufgrund von Überlastungen entschieden werden muss, welche Personen behandelt werden und weche nicht und muss dies nun nachholen. Dabei muss auch aif den Schutz von Menschen mit Behinderungen geachtet werden.

"Wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, stehen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor schweren Entscheidungen. Da die allermeisten Medizinerinnen und Mediziner nicht viel Erfahrung in der Behandlung von Menschen mit schweren Behinderungen haben, besteht für diese das Risiko, dass sie nicht intensivmedizinisch behandelt werden, auch wenn sie die gleiche Überlebenschance haben wie andere Patienten." heißt es in einer Pressemeitteilung der Diakonie Deutschland.

In vielen Orten sind Krankenhäuser aufgrund der vierten Infektionswelle bereits an ihren Belastungsgrenzen und Patient:innen müssen verlegt werden. Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe im Landkreis Tuttlingen wurden bereits aufgefordert, ihre Bewohner:innen zu sensibilisieren, dass sie im Notfall keine intensivmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen. In einer Pressemitteilung des Deutschen Caritasverband lehnen Einrihtungseitungen des Landkreis diese Aufforderung entschieden ab. Sie würden sich an keiner "Vortriage" beteiligen und fordern stattdessen die Politik auf Maßnahmen zu ergreifen, die gegen eine Überforderung des Gesundheitssystems helfen.