TERRE DES FEMMES überreicht dem Bundesministerium des Innern 45.921 Unterschriften für ein Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution

Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES, überreichte am 21. Mai Dr. Ole Schröder, dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern, 45.921 Unterschriften für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation für Opfer von Zwangsprostitution in Deutschland. „Im Kampf gegen Frauenhandel konzentriert sich der Staat vor allem auf die Strafverfolgung der TäterInnen. Die Rechte der Opfer bleiben hierbei oftmals unberücksichtigt. Der Schutz der Betroffenen sollte jedoch an erster Stelle stehen, denn das ist auch eine Voraussetzung dafür, der Täter habhaft zu werden“, forderte Schewe-Gerigk. „Den Opfern muss ein unbefristeter Aufenthaltstitel – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft bzw. Eigenschaft als Zeuginnen im Strafverfahren – zustehen. Dieses Modell wird in Italien praktiziert und führt dazu, dass mehr Frauen gegen ihre Peiniger aussagen. Zudem müssen Betroffenen eine psycho-soziale Betreuung und Opferentschädigung garantiert werden.“ Für die Verurteilung der TäterInnen benötigt die deutsche Justiz die Aussagen der Opfer. Als Gegenleistung erhalten die Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten nur eine vage Chance während des Strafverfahrens in Deutschland bleiben zu können. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Frauen, die sich oftmals nicht zuletzt aufgrund ihrer Zeuginnenaussage in Lebensgefahr befinden, in ihre Herkunftsländer abgeschoben. TERRE DES FEMMES startete die Unterschriftenkampagne „Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“ am 18. Oktober 2012, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel. Weitere Informationen sowie Fotos sind in der Pressemappe zur Kampagne zusammengestellt. Frauenhandel ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Deutschland stellt eines der Hauptzielländer dar. Die Opfer sind überwiegend Mädchen und Frauen, die zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Deutschland gehandelt werden. „Die Betroffenen, die auf deutschem Hoheitsgebiet schwerste Gewaltverbrechen erfahren, sind meist schwer traumatisiert. Sie haben einen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Diese Frauen müssen unterstützt werden - ein sicheres Bleiberecht ist dafür eine Grundvoraussetzung!", mahnt Schewe-Gerigk.

Quelle: Pressemitteilung von TERRE DES FEMMES e.V. vom 22.05.2013
www.terre-des-femmes.de