Teilzeitausbildung fördert gesellschaftliche Teilhabe von jungen Eltern!

Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) veröffentlicht Empfehlungen zur Teilzeitausbildung

„Die Berufsausbildung in Teilzeit ist eine wichtige Maßnahme zur verbesserten Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie“, sagte Doris Beneke (Sprecherin des Vorstandes der BAG EJSA) bei der Sitzung des Hauptausschusses der BAG EJSA am 5. März in Eisenach. „Und damit ist es auch ein Präventionsinstrument, mit dessen Hilfe gesellschaftliche Ausgrenzung verhindert werden kann und das neue Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden bietet.“ Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, ist seit 2005 im Berufsbildungsgesetz im § 8 verankert. „Die gesetzliche Grundlage dafür ist die eine Sache – die Verbreitung und Bekanntheit dieser Form der Ausbildung sowie ihre konkrete Durchführung und Umsetzung eine andere“, stellt Doris Beneke fest. Selbst zehn Jahre später sei das Modell der Teilzeitausbildung recht unbekannt und fände kaum Anwendung. Nur 0,2 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge seien 2012 als Teilzeitverträge gemeldet worden. Für junge Menschen mit familiären Verpflichtungen - mehrheitlich junge Mütter, aber auch Personen, die Angehörige pflegen – bietet eine Berufsausbildung in Teilzeit eine gute Chance, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Mit dieser Form der Ausbildung können Verpflichtungen in der Familie und die Anforderungen der betrieblichen Ausbildung besser vereinbart werden. Dieses Modell ermöglicht einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und damit die Perspektive auf eine selbstständige Lebensgestaltung. Die BAG EJSA engagiert sich dafür, dass das Modell der Berufsausbildung in Teilzeit mehr genutzt wird. Ergebnisse und Erfahrungen aus zwei großen Fachveranstaltungen stellen die Grundlage für die „Empfehlungen zur Teilzeitausbildung für junge Menschen mit Kindern“, die der Hauptausschuss der BAG EJSA jetzt verabschiedete. „Alle können damit gewinnen – die jungen Menschen, die Betriebe und die Gesellschaft insgesamt“, betont Doris Beneke und weist auf erfolgreiche Beispiele in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hin. Durch eine engagierte und intensive Zusammenarbeit von Trägern der beruflichen Integrationsförderung, kommunalen Stellen und Betrieben sei viel auf den Weg gebracht worden. Das könne Mut machen, selbst initiativ zu werden. Hintergrundinformationen Die Teilzeitberufsausbildung ist ein erfolgreiches Modell innerhalb des dualen Berufsausbildungssystems, das zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv fördert. Grundsätzlich ist eine Berufsausbildung in Teilzeit in jedem Ausbildungsberuf möglich. Seit Beginn der 1990er Jahre gab es verschiedene Modellprojekte zur Berufsausbildung in Teilzeit. Gesetzlich verankert wurde die Teilzeitberufsausbildung jedoch erst im Jahr 2005 mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes (vgl. Verankerung im BBiG, § 8). Auf dieser gesetzlichen Grundlage kann die zuständige Stelle „auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der/des Ausbildenden“ und „bei berechtigtem Interesse“  die „tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit“ verkürzen. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dadurch in der Regel nicht. Links

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA) vom 06.03.2015