Teilhabe- und Pflegereform gehören zusammen!

06.06.2014 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Treffen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Treffen in Rostock dafür ausgesprochen, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept zu verbinden. In ihrer Rostocker Erklärung mit dem Titel „Teilhabereform und Pflegereform gehören zusammen!“ fordern sie, das Recht auf Teilhabe und unabhängige Lebensführung auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss auch im Pflegefall gesichert sein. So muss bei der anstehenden Pflegereform die einkommens-  und vermögensunabhängige Gewährung von Pflegeleistungen zwingend diskutiert werden.“ Matthias Crone, Bürgerbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern und dort auch zuständig für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Auch die Pflege muss der Teilhabe der Menschen am Leben in der Gemeinschaft dienen. Das muss schnell durch einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit geklärt werden. Der jetzige Begriff des Gesetzes, wer als pflegebedürftig gilt und welche Hilfe gewährt wird, ist überholt. Pflege ist mehr als waschen und ernähren.“ Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder treffen sich halbjährlich zu Arbeitstagungen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Im Rahmen der Treffen werden insbesondere auch die legislativen Vorhaben der Bundesregierung aus Sicht der Betroffenenvertreter kritisch und konstruktiv begleitet, um Impulse zu Problemlösungen zu geben. Diesmal ist der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gastgeber. Den Wortlaut der Rostocker Erklärung finden Sie hier: Rostocker Erklärung (doc/39KB)

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 23.05.2014