Taubblinde haben Recht auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe

10.10.2013 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Die Diakonie Deutschland unterstützt taubblinde Menschen und ihre Forderungen nach vollständiger, barrierefreier gesellschaftlicher Teilhabe.

Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Es ist nicht die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen. Ein blinder Mensch nutzt das Gehör besonders intensiv. Wer taubblind ist, kann den Verlust des einen Hauptsinnes mit dem andere nicht ausgleichen. Ohne Assistenz sind beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts, der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch kaum möglich. "Bisher fehlt die Anerkennung von Taubblindheit als eigener Behinderung. Um ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft umzusetzen, brauchen taubblinde Menschen qualifizierte Assistenz", so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Am Freitag, dem 4. Oktober 2013, werden taubblinde Menschen in Berlin auf ihre extrem schwierige Lebenssituation aufmerksam machen und für die Anerkennung ihrer Behinderung demonstrieren. Die Demonstranten können weder hören noch sehen. Ein wichtiger Schritt der Anerkennung ist das Merkzeichen "TBL" im Schwerbehindertenausweis. Es weist nach, dass man das Recht auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Sozialleistungen hat. So können taubblinde Menschen belegen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz, Dolmetsch- und Rehabilitationsangebote brauchen. Zusätzlich zum Merkzeichen müssen Rechtsansprüche auf diese Hilfen geschaffen werden. Der gemeinsamen Fachausschuss Hörsehbehindert/Taubblinde schätzt, dass bundesweit 2.500 bis 6.000 taubblinden Menschen weder mit Hilfsmitteln noch mit Assistenzen angemessen versorgt sind.

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 04.10.2013
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