Tariflöhne in der Häuslichen Krankenpflege: Krankenkassen in die Pflicht nehmen?

Die beiden kirchlichen Fachverbände für Altenhilfe und Pflege VKAD und DEVAP beklagten anlässlich einer Anhörung zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) das Fehlen einer gesetzlichen Regelung, die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der entstandenen Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichtet.  

Das konterkariere derzeitige Bemühungen von Gesetzgeber und Bundesregierung um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in der ambulanten Pflege Tätigen, erklärte Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD). VKAD und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), die unter anderem über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste vereinen, würdigen ausdrücklich die Anstrengungen, beispielsweise im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege". „Die dort zu treffenden Maßnahmen können jedoch nur dann greifen, wenn sich die ambulanten Pflegedienste auskömmlich refinanzieren", führt Dr. Heil weiter aus. Eine auskömmliche Refinanzierung trage dazu bei, die Arbeitsdichte für die Mitarbeitenden wieder zu senken.

Stellschraube Häusliche Krankenpflege

Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP, weist darauf hin, dass die ambulanten Pflegedienste neben den Leistungen nach SGB XI die häusliche Krankenpflege nach SGB V als weiteren Angebotsschwerpunkt in ihrem Leistungsportfolio haben. „Der Umsatzanteil einer durchschnittlichen Sozialstation liegt für die häusliche Krankenpflege bei etwa 40 bis 60 Prozent", so Dr. de Vries. Während im SGB XI-Bereich seit einigen Jahren erfolgreich die Tarifbindung gesetzlich verankert wurde, fehlt sie für den anderen großen Leistungsbereich. Langfristig ist es dadurch für die Dienste unmöglich, einen so großen Umsatzanteil unterfinanziert zu erbringen. Ausweichmöglichkeiten wie die Erhöhung der Arbeitsdichte bei Mitarbeitenden wurden seit Jahren in Anspruch genommen, ja sogar überbeansprucht. Soll sich die Situation der beruflich Pflegenden spürbar verbessern, so muss die Arbeitsdichte verringert werden. Im ambulanten Bereich ist dafür eine der elementarsten Stellschrauben die auskömmliche Refinanzierung der häuslichen Krankenpflege. Dr. Heil und Dr. de Vries sehen daher die Politik in dringender Verantwortung.  


Quelle: DEVAP-VKAD-Pressemeldung vom 22. August 2018