Tätigkeit von Betreuungspersonen in Privathaushalten untersucht

Erstmals wurden die Tätigkeiten, die polnische Betreuungspersonen in deutschen Privathaushalten erbringen, sowie deren persönlichen, beruflichen und finanziellen Hintergründe wissenschaftlich untersucht – mit überraschenden Ergebnissen für den Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) und die Hausengel PflegeAllianz e.V. Sie hatten die Studie bei der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BAGSS) in Auftrag gegeben.

Insgesamt wurden nach deren Informationen 904 polnische Betreuungspersonen, 94 Familienangehörige pflegebedürftiger Senioren und 65 Dienstleistungsunternehmen der Branche befragt, sowie elf Tagesablaufprotokolle ausgewertet. Die überwiegende Mehrheit der Betreuungspersonen bewertet  danach ihr Beschäftigungsverhältnis als fair und durch einen hohen Grad an Autonomie gekennzeichnet, heißt es. Knapp 98 Prozent der Befragten verfügten über umfassende Erfahrung als Betreuungsperson.

Der Studie zufolge sind die Hauptaufgaben dieser Personen die klassische Hauswirtschaft (2:42 Stunden/Tag), Betreuung (2:15 Stunden/Tag) und Grundpflege (1:41 Stunden am Tag). Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft beträgt laut der Studie sechs Stunden und 47 Minuten, was rund 45 Stunden in der Woche ausmacht. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen dieser Betreuungspersonen beträgt rund 1.200 Euro bei freier Kost und Logis.

Markus Oppel, Vorstandsvorsitzender der Hausengel PflegeAllianz, appelliert, Pflegekräfte aus Osteuropa anzuerkennen und offiziell in Pflegesettings zu integrieren.Der 2014 gegründete VHBP setzt sich sogar dafür ein, dass die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als Versorgungsform alter und kranker Menschen nach der Bundestagswahl Eingang in das reguläre Pflegeversicherungssystem findet.

Mehr Informationten zur BAGSS-Studie unter www.bagss.de/fileadmin/user_upload_berufsakademie/Content_allg/Forschungsbericht_BihG_Studie.pdf (PDF-Format)


Quelle: Presseinformation des Verbanes für häusliche Betreuung und Pflege vom 2. August 2017