Sparschwein
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Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden

Pflegefamilien bieten Kindern aus anderen Familien im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer privaten Familie einen Ort des Aufwachsens. Nicht wenige Pflegefamilien nehmen über Jahrzehnte bis zum Rentenalter Kinder in ihren Familien auf und widmen sich so fast ihr ganzes Leben dieser bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Aufgabe – auf die der Staat auch angewiesen ist und für die er Verantwortung trägt.

Die fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihrer Fachgruppe Erziehungsstellen/ Pflegefamilien weist daraufhin: Pflegefamilien müssen auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden.

Die IGfH fordert daher die…

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79)
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

Quelle: Pressemitteilung der IGfH vom 09.03.2023