Rheinland-Pfalz: Streit um Prüfrecht in Werkstätten

14.08.2017 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat alle Werkstätten für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz verklagt. Hintergrund dieser Klage sind unterschiedliche Vorstellungen zwischen dem Land und den Werkstätten zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Teilhabeleistungen in Werkstätten, wie die Bundesabeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen berichtet.

Mit der Klage verfolge Rheinland-Pfalz das Ziel, seine Annahme eines uneingeschränkten, anlasslosen Prüfrechts auf juristischem Wege durchzusetzen. Dieses sei aus Sicht des Landes notwendig, um nachvollziehen und überprüfen zu können, wie die eingesetzten Steuergelder verwendet werden. Unterstützt werde diese Argumentation durch den Landesrechnungshof, der bereits vor einiger Zeit, konsequentere Überprüfungen forderte und vermeintliche Mehrausgaben im Vergleich zu anderen Bundesländern monierte.

Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Werkstätten geht die Auffassung des Landes weit über das bestehende Recht hinaus, da das Land Prüfungen ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen fordere. Marco Dobrani, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz, betonte in einer Stellungnahme, dass es den Werkstätten nicht darum gehe, Prüfungen abzulehnen. Es müssten jedoch die Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Prüfungen geklärt werden. Die eingereichte Klage wird daher von den Werkstätten begrüßt, um eine grundsätzliche Entscheidung zu diesen Fragen zu erhalten.

Eine ausführliche Stellungnahme der LAG WfbM Rheinland-Pfalz sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.lag-wfbm-rlp.de/index.php?SiteID=47&News=211


Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen vom 8. August 2017