Stiftung Anerkennung und Hilfe nimmt ihre Arbeit auf

Die Stiftung zur Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben (kurz: Stiftung Anerkennung und Hilfe) nahm gestern ihre Arbeit auf.

Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Es ist Träger der gemeinnützigen nichtrechtsfähigen Stiftung und unterhält eine zentrale Geschäftsstelle. Ab sofort berät es Anlauf- und Beratungsstellen zu einer bundeseinheitlichen Beratungspraxis, verwaltet das Stiftungsvermögen und zahlt nach Gesprächen in den Anlauf- und Beratungsstellen schlüssig geprüfte Anmeldungen für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an die Betroffenen aus.

Die Länder richten laut BMAS bis zum 31. März 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen ein. Diese sollen den Betroffenen ein persönliches Gespräch, individuelle Beratung und Unterstützung bei dem Prozess der Aufarbeitung der eigenen Geschichte und bei der Anmeldung für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bieten. In einigen Ländern seien die Anlauf- und Beratungsstellen bereits errichtet und geben ab sofort Termine für ein Beratungsgespräch. Andere Länder bieten laut BMAS vorab die Möglichkeit, sich bei einer Landesbehörde bereits jetzt für ein Beratungsgespräch anzumelden.

Informationen zu den Schritten für eine Anmeldung zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen, zu den Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Anlauf- und Beratungsstellen sowie zum Hintergrund der Stiftung finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

Ein Info-Telefon für allgemeine Fragen rund um die Stiftung ist im Auftrag der Stiftung unter der Telefonnummer 0800 2212218 kostenfrei zu erreichen.


Quelle: BMAS-Pressemitteilung vom 2. Januar 2017