Sozialhilfeausgaben im Jahr 2015 um 4,8 Prozent gestiegen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) informierte darüber, dass im Jahr 2015  in Deutschland 27,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben wurden. Das entspricht einer Steigerung um 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so DESTATIS. Von den insgesamt 27,7 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 15,6 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+ 4,5 Prozent zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben (+ 8,5 Prozent), für die Hilfe zur Pflege 3,6 Milliarden Euro (+ 1,9 Prozent). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2 Milliarden Euro (– 2,5 Prozent). Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit  (56,3 Prozent) auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 21,4 Prozent der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 12,9 Prozent für die Hilfe zur Pflege. 5,1 Prozent der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,3 Prozent in sonstige Leistungen. Mehr Informationen in den Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online unter www.destatis.de

Quelle: DESTATIS-Pressemitteilung vom 10. Oktober 2016