Sonderprogramm soll Jugendherbergen helfen

Wenn Schüler*innen selbst im Klassenzimmer Masken tragen müssen, ist an gemeinsame Klassenfahrten oder Ausflüge kaum zu denken. Dies bekommen vor allem Jugendherbergen zu spüren, deren Einnahmen durch die Corona-Krise fast vollständig weggefallen sind. Die Bundesregierung hilft nun mit einem Sonderprogramm.

Gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erleiden aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, denn außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten waren seit Mitte März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat das Programm heute bei einem Besuch der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gestartet. Sie unterzeichnete die notwendige Richtlinie.

Giffey: Viele Einrichtungen sind "in ihrer Existenz bedroht"

Viele gemeinnützige Organisationen aus dem Bereich seien "kurzfristig in ihrer Existenz bedroht", so Bundesjugendministerin Giffey. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten seien wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Sie böten preiswerte Übernachtungen und seien in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. "Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür werden kurzfristig 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen.“

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Für die Beantragung der Gelder sind nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Einrichtungen müssen belegen, dass sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von einem akuten Liquiditätsengpass betroffen waren. Es können bis zu 90% der nachgewiesenen Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden, bei Übernachtungsstätten gibt es eine Deckelung von 400 Euro pro Bett.

Anträge können vom 1. September bis zum 30. September 2020 gestellt werden – bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk.


Quelle: Mit Informationen des BMFSFJ vom 2.9.2020