So speziell wie nötig, so inklusiv wie möglich

Am 22. Juli 2015 unterzeichnete Johannes Pfeiffer in Nürnberg für die Bundesagentur für Arbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, vertreten durch Michael Breitsameter und Walter Krug, einen neuen Rahmenvertrag. Dieser regelt u.a. die Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke und der Bundesagentur für Arbeit, die Leistungsdurchführung sowie die Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung in Berufsbildungswerken.

Im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen leisten Berufsbildungswerke ihren Beitrag zur Inklusion, in dem sie bei der Ausbildung für den Einzelnen die Unterstützung leisten, durch die eine möglichst inklusive Ausbildungssituation realisiert wird. Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen Berufsbildungswerke i.S.d. § 35 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ihre Verpflichtung, das gesamte Unterstützungssetting personenzentriert am Menschen auszurichten. Ein qualifiziertes Reha-Management und transdisziplinäre Fachteams kompensieren erfolgreich multiple Teilhabeeinschränkungen während Berufsvorbereitung und Ausbildung. Neben 26 Wochen Betriebspraktika wird die mit der Wirtschaft Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) zur vorrangigen Regelleistung. Moderne Wohnkonzepte stellen eine schrittweise Verselbständigung i.S.e. Empowerment sicher, die ebenfalls vorrangig im Sozialraum realisiert werden. Bei ihrer anschließenden Integration werden die Absolventinnen und Absolventen ein halbes Jahr nach Abschluss der Leistung vom Berufsbildungswerk weiter begleitet. Berufsbildungswerke lassen sich mit diesem neuen Rahmenvertrag i.S.d. § 21 SGB IX an ihrer Personenzentrierung, Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen. Neben der Zufriedenheit der Leistungsberechtigten rückt die Wirksamkeit der Leistung ins Zentrum der Betrachtung. Diese vertraglichen Regelungen mit der Bundesagentur für Arbeit werden ergänzt durch eine Selbstverpflichtung. Berufsbildungswerke lassen alle Prozesse zukünftig an den Prinzipien Personenzentrierung, Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen. Grundlage dieser Selbstverpflichtung bilden der Europäische Qualitätsrahmen für soziale Dienstleistungen und seine Umsetzung, wie beispielsweise durch das europäische Managementsystem eQuass. Die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke schaffen mit dem am 01. August 2015 in Kraft tretenden Rahmenvertrag die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Angebot. Berufsbildungswerke verpflichten sich mit dem Rahmenvertrag zukünftig in ganz Deutschland für Berufseinsteiger die gleiche Leistungsqualität zu erbringen. Die Leistungen der Berufsbildungswerke weisen spezielle Settings aus. Diese orientieren sich an spezifischen Unterstützungsanforderungen, z.B. für junge Menschen mit psychischen Herausforderungen und an den Anforderungen des jeweiligen Wirtschafts- und Sozialraumes. So speziell wie nötig, so inklusiv wie möglich. Damit gestalten Bundesagentur für Arbeit und Berufsbildungswerke Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW) ist der Dachverband der Berufsbildungswerke in Deutschland. Die BAG BBW vertritt die politischen Interessen der Berufsbildungswerke und richtet ihre Aktivitäten auf eine erfolgreiche berufliche und soziale Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung (www.bagbbw.de).

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW) vom 22.07.2015