Sexueller Missbrauch: Mehr Rechte und Unterstützung für Opfer

Unter den Folgen von sexuellem Missbrauch leiden Menschen oft ein Leben lang. Zentrale Empfehlungen des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch werden nun umgesetzt.

Nachdem viele Fälle von Missbrauch in öffentlichen und privaten Einrichtungen bekannt geworden waren, hatte die Bundesregierung am 24. März 2010 den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch eingerichtet. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.   Ein wichtiges Anliegen des Runden Tisches war die Stärkung der Rechte von Opfern sexueller Gewalt. Diese Empfehlung wird jetzt umgesetzt. Durch das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetz werden Missbrauchsopfern zum Beispiel mehrfache Vernehmungen erspart. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich.

Die Regelungen im Einzelnen

Die neuen Regelungen sollen für einen besseren Opferschutz sorgen. Das gilt insbesondere für Ermittlungs- und Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Hier sind unter anderem folgende Neuerungen vorgesehen:
  • Künftig soll noch mehr getan werden, um Opfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen, beispielsweise durch Videovernehmungen.

  • Opfer sollen verbesserte Verfahrensrechte erhalten, zum Beispiel beim Opferanwalt oder beim Ausschluss der Öffentlichkeit. 

  • Vorgesehen sind außerdem verbesserte Informationsrechte, wenn die Strafvollstreckung für den verurteilten Täter gelockert wird.
Zudem sollen zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Missbrauchsopfern erst in 30 Jahren verjähren. Zurzeit verjähren Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung in der Regel bereits nach drei Jahren. Der Deutsche Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz nun beschlossen.

Hilfsfond für die Betroffenen

Eine weitere Handlungsempfehlung des Runden Tisches zielte auf die Einrichtung eines Hilfsfonds für die Betroffenen, die Missbrauch im familiären Bereich erleben mussten. Die Länder zögern immer noch, sich finanziell an dem Hilfsfonds zu beteiligen. Der Bund will die Opfer aber nicht mehr länger warten lassen. Er stellt zum Mai diesen Jahres seinen Anteil in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit der Fonds seine Arbeit aufnehmen kann. Eine unabhängige Clearingstelle soll die Ansprüche aller Opfer klären.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 14.03.2013