"Selbstständiges Pflegehandeln" als Ziel der Ausbildung noch im Blick?

Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) setzt sich in einer Stellungnahme kritisch mit Zugangsmöglichkeiten  zur geplanten Pflegeausbildung auseinander. Insbesondere in der Kritik stehen Entwicklungen bei den Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung (Paragraphen 11 und 12 E-PflBG). So würden im geplanten Gesetzentwurf eine Vielfalt an Möglichkeiten aufgeführt, nach denen ausgehend vom Hauptschulabschluss unterhalb des Sekundarstufe-I-Abschlusses und in Verbindung mit unterschiedlich landesrechtlich absolvierten Assistenz- und Helferausbildungen der Zugang zur Pflegeausbildung eröffnet wird. Auch wenn die Durchlässigkeit begrüßenswertes Ziel schulischer und beruflicher Bildungen sei, so der DBR, erscheint wichtig, das Erreichen von Kompetenzen auf den jeweiligen Stufen festzulegen und für Interessentinnen und Interessenten den Übergang durch aufstockende und weiterführende allgemeinbildende Angebote zu fördern und zu sichern. Sinnvoll sei dagegen nicht, die Qualität der Ausbildung durch das Nichterreichen von Kompetenzen herabzusetzen. Die geplanten Entwicklungen seien bildungs- und arbeitsmarktpolitisch begründet, kommentiert der DBR, stünden aber im deutlichen Widerspruch zu den Anforderungen der beruflichen Praxis und deren Weiterentwicklung im Sinne qualifizierter pflegerischer Versorgung. Kritisch gesehen wird vom DBR auch die vorgesehene Änderung, Bewerbern mit einem Schulabschluss unterhalb der Sekundarstufe-I und einer absolvierten Assistenten- oder Helferausbildung zugleich eine Verkürzung der beruflichen Pflegeausbildung zuzugestehen. Damit ergebe sich zwischen den Voraussetzungen zum Zugang zur Ausbildung und den Ausbildungszielen eine große Diskrepanz. Die Debatte um den breiten, „hürdenfreien“ Zugang zur Pflegeausbildung sei populistisch und gesteuert von Interessen, die nichts mit den Anforderungen an den Beruf und die Qualität der Ausbildung zu tun haben, ist zu hören.  In der Summe sei nachdrücklich zu bezweifeln, dass die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen (Paragraph 11) und Verkürzung der Ausbildungszeit (Paragraph 12), dazu führen, dass der Beruf der Pflegefachfrau oder  des Pflegefachmannes verstärkt ergriffen wird. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Hauptschulabschluss bis zum Jahr 2025 nach DESTATIS-Angaben um  mehr als ein Drittel massiv rückläufig sein wird.

Aus Sicht des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe ist es unabdingbar, den Erfolg der Ausbildung ausschließlich am Ausbildungsziel und den zu erreichenden Kompetenzen zu messen. Der Bundesgesetzgeber dürfe dies bei politisichen Kompüromissen nicht aus dem Auge verlieren. Die vollständige Stellungnahme ist herunterzuladen unter http://bildungsrat-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe - Bundesverbandvom 22. August 2016