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Schuldnerberatungen vermelden stark erhöhte Nachfrage

08.09.2020 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bringen viele Menschen in finanzielle Nöte. Der Diakonie Bundesverband schlägt daher Alarm: Denn schon jetzt reichen die Kapazitäten für eine angemessene Beratung kaum aus - und im Herbst droht ein großer Ansturm.

Laut Diakonie konnte schon vor der Krise nur zwischen 10 und 20 % aller überschuldeten Menschen ein angemessenes Beratungsangebot gemacht werden. Die Corona-Krise und die anknüpfende Rezession sorgen nun dafür, dass der zusätzliche Ansturm auf die Beratungsstellen, mit dem Expert*innen fest rechnen, nicht zu bewältigen sein wird. Denn zu den bereits überschuldeten und überschuldungsgefährdeten Menschen kommen nun auch Personen hinzu, die über ein mittleres Einkommen verfügen, aber, z.B. aufgrund von Kurzarbeit, ihre laufenden Kosten nicht mehr bestreiten können.

Für Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, kommt dieses Problem nicht überraschend, sah sie die Schuldnerberatung doch bereits vor der Krise als strukturell unterfinanziert an. Sie warnt: "Ohne eine bessere Ausstattung geht die Schuldnerberatung unter und viele überschuldete Menschen geraten ins soziale Abseits." Notwendig sei eine schnelle personelle und finanzielle Stärkung der Einrichtungen, um auf die steigende Nachfrage reagieren zu können. "Wir dürfen Menschen, die durch die Corona-Krise in die Schuldenfalle geraten sind, in ihrer Not nicht alleine lassen. Sie brauchen dringend Unterstützung und haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung", so Loheide weiter.

Helfen könne aus Sicht der Diakonie auch eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds sowie die Erlaubnis für ein zeitweises Aussetzen von Mietzahlungen und Kredittilgungen. Auch müsse zumindest befristet ein Zuschlag in Höhe von 100 EUR monatlich auf den Hartz IV-Regelsatz gewährt werden. Mit Blick auf die zu erwartenden Privatinsolvenzen fordert die Diakonie überdies eine Verringerung der Laufzeit bei Verfahren der Restschuldbefreiung auf drei Jahre. Nur so könne für die Betroffenen eine zeitlich überschaubare Teilhabeperspektive geschaffen werden.