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Sanktionen bei Hartz IV: Onlineumfrage gestartet

Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ruft Betroffene, Fachanwälte und andere Experten auf dem Gebiet des SGB II zur Teilnahme an einer Onlineumfrage auf. Die Ergebnisse sollen in die Anhörung beim Bundesverfassungsgericht einfließen, zu der Tacheles e.V. als sogenannter sachverständiger Drritter geladen ist.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, inwieweit  Sanktionen gegen (vermeintlich) nicht mitwirkende Empfänger*innen von Leistungen des SGB II (Hartz IV) verfassungsgemäß sind. Hierbei geht es zum einen um die Rechtmäßigkeit, also im Kern darum, ob Leistung unterhalb des Existenzminimums gewährt werden dürfen. Zum anderen fließt in die Bewertung der Sanktionierungspraxis ein, welche Auswirkungen die Sanktionen überhaupt haben. 

Aus diesem Grund ist die Teilnahme an der Onlineumfrage von besonderer Bedeutung. Betroffene und Expert*innen können ihre persönlichen Erfahrungen mit der Sanktionierungspraxis in die Verhandlungen einbringen. Zur Umfrage gelangen Sie hier.