Runder Tisch "Heimerziehung": Hilfe für erlittenes Leid

Die Unterstützung für ehemalige Heimkinder, denen Leid und Unrecht zugefügt wurde, kommt bei den Betroffenen an. Seit 2012 bieten die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" ein umfassendes Hilfesystem.

Entstanden sind die Fonds auf der Grundlage der Empfehlungen des Runden Tischs "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren". Er war auf Anregung des Deutschen Bundestages im Februar 2009 zusammengekommen, um bis Ende 2010 die bundesrepublikanische Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aufzuarbeiten. 2011 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, Schritte in die Wege zu leiten, damit den von Unrecht und Misshandlungen betroffenen ehemaligen Heimkindern in den alten und neuen Bundesländern zeitnah und wirksam geholfen werden kann.

Hilfen kommen an

Das Bundeskabinett hat nun einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches beschlossen. Daraus geht hervor, dass die bisherige Arbeit der Fonds außerordentlich positive Wirkungen erzielen konnte. Die Betroffenen nehmen die Hilfsangebote sehr gut an. Seit dem Start des Fonds "Heimerziehung West" am 1. Januar 2012 wurden mit rund 3.150 Personen Vereinbarungen zur Gewährleistung konkreter Hilfen geschlossen. Ausgezahlt wurden circa 25 Millionen Euro. Beim Fonds "Heimerziehung Ost" wurden seit dem 1. Juli 2012 fünf Millionen Euro für Leistungen an circa 3.150 Betroffene ausgezahlt.

Rechtsfrieden wird hergestellt

Beide Fonds leisten einen wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens. Die Ansprüche der Betroffenen gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen können wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten meist nicht mehr durchgesetzt werden. Die Fondsleistungen eröffnen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle Leistungen anzuerkennen. Dies dokumentiert, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird.

Prävention hat Vorrang

Die Betroffenen haben seinerzeit auch gefordert, dass sich Missstände, wie sie sie erlebt haben, nicht wiederholen dürfen. Dies nimmt die Bundesregierung sehr ernst. So hat zum Beispiel das neue Bundeskinderschutzgesetz viele Forderungen des Runden Tisches aufgegriffen: Zusätzliche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Heimen sind nachhaltig im Gesetz verankert. Dies dient ihrem Schutz gerade auch vor sexueller Gewalt in Institutionen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 22.05.2013