Rheinland-Pfalz: Persönliche Budgets weiter nutzen

11.02.2014 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Mit Beginn des Jahres hat sich die Finanzierung der persönlichen Budgets geändert. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben mehr Verantwortung in der Bewilligung Persönlicher Budgets bekommen.

Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch appellierte an die Beteiligten, die guten Erfahrungen mit den persönlichen Budgets weiterzuführen: „Die Leistungsform der Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen haben sich in Rheinland-Pfalz bewährt. Über 5.000 persönliche Budgets ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben alternativ zum Wohnheim.“ Zudem haben Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen dank mehr als 200 Budgets für Arbeit einen regulären Job im allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden. „Ich freue mich, wenn Menschen mit Behinderungen die Leistungsform des Persönlichen Budgets wählen, um ihre Assistenz und Unterstützung selbstbestimmt zu gestalten. Deshalb möchte ich die betroffenen Menschen ermutigen, die Chancen des Persönlichen Budgets weiter zu nutzen“, so Rösch weiter. Seit Anfang des Jahres hat sich die Finanzierung der persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz geändert. Bisher hat sich das Land in der ambulanten Eingliederungshilfe nur bei den persönlichen Budgets finanziell beteiligt. Jetzt ist das Land pauschal über den kommunalen Finanzausgleich an allen Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe beteiligt und entlastet die Kommunen damit finanziell. Das hat auch zur Folge, dass die Kommunen allein verantwortlich für die persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind. Für die betroffenen Menschen mit Behinderungen ändert sich aber nichts. Der Landesbeauftragte erläuterte: „Die Leistungsform des Persönlichen Budgets ist bundesweit in den Sozialgesetzbüchern geregelt. Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Menschen mit Behinderungen können, wie bisher, Anträge an die Kostenträger stellen, um ihre Leistungen in Form des Persönlichen Budgets bewilligt zu bekommen“.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz  vom 16.01.2014
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