Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt verabschiedet

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt grundsätzlich die vom Bundeskabinett verabschiedete ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“und informiert: Die Strategie umfasst auch den neuen kommunalen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, der bis zum Jahr 2020 mit jährlich 200 Millionen Euro ausgestattet wird. Zwischen 2017 und 2020 werden an die Kommunen insgesamt 1,2 Milliarden Euro fließen, um damit unter anderem dringende Baumaßmaßnahmen zum Beispiel in Schulen, Kitas oder Stadteilzentren zu finanzieren und soziale Projekte besser zu unterstützen. Außerdem soll die Verbraucherberatung in Stadteilen mit niedrigeren Einkommen gestärkt werden. Die Bundesregierung wird die soziale Stadtentwicklung in den kommenden vier Jahren entsprechend des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2017 zusätzlich mit 300 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) unterstützen. Davon stehen jährlich 200 Millionen Euro für den neuen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung, mit dem die Kommunen unter anderem Kitas, Schulen und Stadtteilzentren in Quartieren mit besonderen sozialen Integrationsanforderungen zu „Orten der Integration“ umbauen können. Weitere 10 Millionen Euro werden in bundeseigene Projekte und Programme zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie fließen. Der Stadtumbau Ost/West wird zusätzlich mit 50 Millionen Euro gefördert. Davon sollen insbesondere auch ländliche Regionen profitieren. Das Programm „Soziale Stadt“ wird ab dem Jahr 2107 zudem jährlich um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt. Der DStGB mahnt zugleich mit Blick auf die Umsetzung des neuen Investitionspakts an,  darauf zu achten, dass die Förderung nicht nur einzelnen Großstädten, sondern auch kleineren Städten und Gemeinden mit Förderbedarf – insbesondere auch in ländlichen Regionen – zu Gute kommt. Daher bedarf es auch einer sachgerechten Festlegung möglicher Fördertatbestände, die nicht zu eng gezogen werden darf. Es besteht ein flächendeckender kommunaler Bedarf hinsichtlich der Schaffung neuer beziehungsweise der Ertüchtigung bestehender Integrationsangebote. Einzelheiten zu den Fördermodalitäten des Investitionspakts Soziale Integration sowie zum Antragsverfahren werden derzeit noch abgestimmt; es wird eine eigenständige Verwaltungsvereinbarung (VV) Bund-Länder geben, der die Details zu entnehmen sein werden. Sowohl die neue VV Soziale Integration als auch die VV Städtebauförderung 2017 werden dann in Kürze zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beraten. 

Quelle: Newsfeed des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 1. September 2016