Reformstau in der deutschen Behindertenpolitik

02.05.2014 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Fünf Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe bei der Anhörung zur Umsetzung der Konvention in Genf dabei

Am 26. März 2014 ist es fünf Jahre her, dass in Deutschland die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen gültiges Recht geworden ist. Seit fünf Jahren wird nun über die UN-Konvention heftig debattiert, passiert ist aber laut der Bundesvereinigung Lebenshilfe noch viel zu wenig. Sie appelliert an die neue Bundesregierung, den bestehenden Reformstau endlich zu beseitigen. Mit der Unterzeichnung der BRK verpflichtet sich Deutschland, die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Die vorherige Bundesregierung hatte sich in ihrem Staatenbericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen eine gute behindertenpolitische Arbeit bescheinigt und einen tiefgreifenden Veränderungsbedarf verneint. Die Zivilgesellschaft hatte eine andere Einschätzung: Mehr als 80 Organisationen schlossen sich zur „BRK-Allianz“ zusammen und veröffentlichten einen Schattenbericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe gehörte zu den Gründungsmitgliedern der BRK-Allianz und war in verschiedenen Funktionen an der Erstellung des Schattenberichts beteiligt. Im Herbst dieses Jahres werden die Vereinten Nationen in Genf die Umsetzung der BRK in Deutschland unter die Lupe nehmen. Im Vorfeld der sogenannten Staatenprüfung wird im April eine Sitzung der Arbeitsgruppe des zuständigen Ausschusses stattfinden. Dieser formuliert die Fragen, zu denen die Bundesregierung dann im Herbst über den Staatenbericht hinaus Stellung nehmen soll. Joachim Busch, Mitglied im Bundesvorstand und Rat (geistig) behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, wird als Selbstvertreter im April nach Genf fahren. Dort wird er – zusammen mit den Mitgliedern der Koordinierungsgruppe der BRK-Allianz – aus seiner Sicht schildern, welche Probleme und Schwierigkeiten Menschen insbesondere mit geistiger Behinderung in Deutschland haben. Um die in der BRK benannten Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, sind aus Sicht der Lebenshilfe längst überfällige Reformen zwingend notwendig. „Noch in dieser Legislaturperiode muss die nicht mehr zeitgemäße Eingliederungshilfe durch ein modernes Bundesteilhabegesetz ersetzt werden“, fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. „Außerdem müssen das Betreuungs- und Geschäftsfähigkeitsrecht überarbeitet und die Wahlrechtsausschlüsse, die bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen treffen, gestrichen werden.“ Die Bundesvereinigung Lebenshilfe entnimmt den positiven Reaktionen aus der Politik – zuletzt anlässlich des Parlamentarischen Abends der Lebenshilfe am 18. März in Berlin – eine große Bereitschaft zur Umsetzung dieser Forderungen und ist zuversichtlich, dass auch die anstehende Staatenprüfung dazu beitragen wird, den Reformstau in der deutschen Behindertenpolitik aufzulösen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 24.03.2014
www.lebenshilfe.de