Rechtspsychologie: Neuer Studienschwerpunkt startet an Uni Hildesheim

Mit der Rechtspsychologie startet Mitte Oktober 2017 an der Universität Hildesheim ein neuer Studienschwerpunkt. Dieser ist Teil einer langfristigen Strategie zur Personalgewinnung des Niedersächsischen Justizministeriums (zuständig für Justizvollzug) und des Niedersächsischen Sozialministeriums (zuständig für Maßregelvollzug). Er soll durch die enge Verzahnung von Forschung und Praxis dazu beitragen, gut ausgebildeten Nachwuchs für die Vollzugseinrichtungen des Landes zu gewinnen.

Im Niedersächsischen Justizvollzug arbeiten derzeit nach eigenen Angaben über 100 Psychologinnen und Psychologen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern als Fach- und Führungskräfte. Im niedersächsischen Maßregelvollzug arbeiten etwa  50 Psychologinnen und Psychologen überwiegend in der therapeutischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten der forensisch-psychiatrischen Kliniken.

Justiz- und Sozialministerium vergeben Stipendien

Das Niedersächsische Justizministerium und das Niedersächsische Sozialministerium unterstützen jedes Jahr jeweils ein bis zwei Studierende im Rahmen eines Stipendiums. Die Stipendiaten erhalten monatlich 1.200 Euro und absolvieren während des Studiums eine Praxisphase in Einrichtungen des Maßregel- und Justizvollzuges. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten sie ein Einstellungsangebot in einer Justiz- oder Maßregelvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen.

Neue Professur eingerichtet

Für die neu eingerichtete Professur konnte Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle gewonnen werden. Der renommierte Kriminalpsychologe ist anerkannter Spezialist für Kriminalprognosen in Deutschland. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen kriminelle Entwicklung, Sexual- und Gewaltdelinquenz, Straftäterbehandlung, Methoden zur Verbesserung von Kriminalprognosen und Jugendkriminalität. Mit seiner Forschung trägt der Psychologieprofessor dazu bei, die Zuverlässigkeit prognostischer Einschätzungen zu erhöhen. Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und hat zuvor am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité - Universitätsmedizin Berlin und der Freien Universität in Berlin geforscht.

„Auf der einen Seite brauchen wir qualifizierten Nachwuchs für die fachkompetente Diagnostik, Betreuung und Behandlung unserer Strafgefangenen. Auf der anderen Seite brauchen wir eine systematische Forschung auf dem Gebiet der Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen und der Verbesserung von Kriminalprognosen. Ich bin sicher, dass wir mit diesem Studienschwerpunkt beides auf einmal erreichen", erklärt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Ideengeberin und Initiatorin des Studienschwerpunktes.

Cornelia Rundt, Niedersächsische Sozialministerin, sagt: „Von diesem neuen Studienangebot, das bundesweit einmalig ist, profitieren nicht nur die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten und die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger. Die praktische Arbeit mit den Betroffenen ist umgesetzte Kriminalprävention. Rechtspsychologinnen und -psychologen, die zum Beispiel auch in Beratungsstellen arbeiten, können die oft traumatisierten Opfer von Straftaten zudem sachkundig und individuell beraten."

Hintergrund:

Das Masterstudium „Psychologie" umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern und wird mit dem Titel „Master of Science Psychologie" abgeschlossen. Studentinnen und Studenten wählen ab dem Wintersemester 2017/18 zwei von drei möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden (Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und - neu eingeführt - Rechtspsychologie).

Zu den Studieninhalten der Rechtspsychologie gehören unter anderem Entwicklungs- und Ursachentheorien kriminellen Verhaltens, Aufgaben und Methoden für psychologische Tätigkeiten im Justiz- und Maßregelvollzug, Straftäterbehandlung und Methoden der Kriminalprognose.

 


Quelle: Presseinformation des Niedersächsischen Justizministeriums vom 11. Oktober 2017