Rechtsgutachten stellt klar: Jugendverbände sind zu fördern!

„Jugendverbände sind zu fördern. Das stellt nun ein Rechtsgutachten sehr eindeutig fest“, sagt Stephan Groschwitz, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR). Das juristische Gutachten wurde von Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Professor Dr. Christian Bernzen und der Rechtsanwältin Melanie Kößler im Auftrag des DBJR erstellt und am 04.12.2013 veröffentlicht. Die Juristen empfehlen den Jugendverbänden als freie Träger der Jugendhilfe,
ablehnende Förderbescheide genau zu prüfen und gegen diese unter Umständen gerichtlich vorzugehen. Der DBJR hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, weil er in den letzten Jahren einen teils drastischen Rückgang der Fördermittel für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit beobachtet hat. „Gemeinsam mit einer Arbeitshilfe, die in den nächsten Wochen erscheint, erhalten unsere Verbände damit wichtige Unterstützung“, sagt Stephan Groschwitz. Gleich zu Beginn des Gutachtens stellen die Juristen Wiesner (Ministerialrat a.D,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Bernzen und Kößler fest, „dass es sich bei der Förderung der Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit – wie bei allen gesetzlich geregelten Leistungen – um eine Pflichtaufgabe handelt“. Kommunen werten die Ausgaben für die Jugendarbeit oft als sogenannte freiwillige Leistung, die gebe es aber auf Grundlage des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) nicht. Das umfangreiche Gutachten kann beim DBJR gedruckt gegen eine Gebühr von zwei Euro (plus Porto) bestellt oder als PDF kostenlos unter www.dbjr.de heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesjugendrings vom 04.12.2013