Rechtsextremismus: Aussteigerprogramme im Austausch

03.07.2018 | Soziale Arbeit | Nachrichten

29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausstiegsangeboten für Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet kamen vor wenigen Tagen auf Einladung des Niedersächsischen Justizministeriums in Hannover zusammen, um sich über ihre beruflichen Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Es handelt sich um die bundesweit einzige Zusammenkunft sowohl behördlicher wie auch zivilgesellschaftlich tätiger Ausstiegshelferinnen und -helfer. Ebenfalls einmalig im Bereich der Ausstiegshilfe sei der mit der Tagung verfolgte Ansatz, die in der Praxis bereits angewendeten, auf bestimmte Lebensumstände zugeschnittene Methoden zur Unterstützung von Ausstiegswilligen systematisch zu erheben und weiterzuentwickeln, teilen die Veranstalter mit.

Staatssekretär Dr. Stefan von der Beck verweist auf die  Bandbreite der teilnehmenden Praktikerinnen und Praktiker sowie die hier repräsentierte Vielfalt an Erfahrungen. Das Arbeitsfeld der Ausstiegsbegleitung seinoch vergleichsweise jung. Daher ist es laut Beck besonders wichtig und wertvoll, die gesammelten Berufserfahrungen jedes Einzelnen zusammenzutragen und aus diesem Gesamtbild verallgemeinerbare Handlungsmuster, Begleitungsmodelle und Präventionsstrategien zu entwickeln.

Der Austausch wurde vor vier Jahren durch das Niedersächsische Justizministerium ins Leben gerufen und findet seither regelmäßig statt. Neben der Methodenforschung legten die Praktikerinnen und Praktiker  in diesem Jahr besonderes Augenmerk auf die Gefahren einer Radikalisierung im digitalen Zeitalter und die möglichen Auswirkungen von psychischen und psychiatrischen Erkrankungen. Tagungsleiter Stefan Saß: „Durch die regelmäßigen Zusammenkünfte hat sich eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit entwickelt. Das vereinfacht die Fortentwicklung der Methoden in der Ausstiegsbegleitung ganz enorm."

Das Niedersächsische Justizministerium beabsichtigt, den Praktikeraustausch auch im kommenden Jahr fortzusetzen.


Quelle: Presseinformation des Niedersächsischen Justizministeriums vom 21. Juni 2018