Quo vadis, Heimrecht? / Fachtag des bpa zum geplanten Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz

Der Entwurf des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) stand im Mittelpunkt eines öffentlichen Fachtages des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) am 10. April 2014. Der Anlass war hochaktuell: eine Woche nach der Anhörung, kurz vor der zweiten Lesung im Landtag lockte das Thema über 200 Besucher in die Stadthalle Sindelfingen. Als wesentliche Neuerung sollen trägerinitiierte ambulant betreute Wohngemeinschaften (WGs) ermöglicht werden – ein Ziel, das vom bpa und den Referenten am Fachtag grundsätzlich begrüßt wurde. Bezweifelt wurde jedoch, dass die Umsetzung mit dem WTPG gelungen ist. So konnte Prof. Dr. Thomas Klie im WTPG keine wirkliche Innovationskraft erkennen. Wesentliche Argumente von Verbänden und Sachverständigen seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden. „Wenn diese Kultur des ,Verhörtwerdens‘ ahnen lässt, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt wird, ist nichts Gutes zu erwarten.“ Er forderte von Politik und Aufsichtsbehörden mehr Mut: „Wir haben keinen Anlass, einer ganzen Branche mit Misstrauen zu begegnen!“ Dies beweist im Hinblick auf Pflegeheime eine von Sven Garber vorgestellte Studie der GMS Dr. Jung GmbH. So habe mit 72 Prozent die überwältigende Mehrheit der Befragten den Wechsel in ein Pflegeheim als positive Veränderung empfunden. Vor diesem Hintergrund warf bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel die Frage auf, ob die unterschiedlichen formalen Anforderungen an WGs und Heime aufgrund vermeintlicher Unterschiede der „strukturellen Abhängigkeit“ gerechtfertigt sind – obwohl beide die gleiche Klientel versorgen. „Ob nun WG oder Heim: Der Pflegebedürftige, der die häusliche Versorgung verlässt, sucht keine strukturelle Abhängigkeit, sondern ein verlässliches und finanzierbares Angebot“, betont Herbert Mauel. Gerade die Kosten seien für viele Pflegebedürftige ein wichtiges Argument bei der Auswahl der Versorgungsform: „Dabei steht die Finanzierbarkeit im direkten Zusammenhang mit formalen Anforderungen. Insofern ist folgerichtig, dass bei WGs auf viele ordnungsrechtliche Vorgaben verzichtet wird. Nicht folgerichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die formalen Anforderungen selbst für heute uneingeschränkt zugelassene Pflegeheime immer weiter verschärft werden, wie die überzogenen Standards der Landesheimbauverordnung anschaulich zeigen!“

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 16.04.2014