Qualitätswettbewerb statt Preisdumping

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt Vorschläge zur Reform des Vergaberechts vor. Öffentliche Auftragsvergaben im Bereich der sozialen Dienste brauchen vor allem eine qualitätsorientierte Gestaltung.

„Soziale Dienste können nicht wie Büropapier oder Bleistifte eingekauft werden“, erläutert Landrat Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., die aktuell verabschiedete Stellungnahme des Deutschen Vereins zu der anstehenden Großreform des deutschen Beschaffungswesens. In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Verein Bundesregierung, Bundestag und Bundeländer auf, bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien für eine flexiblere und vor allem qualitätsorientierte und damit bessere Gestaltung öffentlicher Auftragsvergaben im Bereich der sozialen Dienste zu sorgen. „Die reibungslose Abwicklung dieser Verfahren ist kein Zweck an sich. Sie müssen letztlich dazu beitragen, für Personen in sozialen Problemlagen qualitativ hochwertige und nachhaltige Hilfen zu bieten“, so Fuchs. Im deutschen Sozialrecht gelten andere Ordnungsmodelle als das übliche vergaberechtliche Einkaufsmodell. So ist das in Deutschland etablierte sozialrechtliche Dreiecksverhältnis ein eigenständiges wettbewerbliches Erbringungsmodell. Ohne zentrale Beschaffungsplanung mit Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer. Der Deutsche Verein fordert, eine entsprechende Klarstellung in das deutsche Vergaberecht zu übernehmen und das Vergaberecht nur auf wirklich eindeutig öffentliche Aufträge zu beschränken: „Europa überlässt es an dieser Stelle den Mitgliedstaaten selbst zu entscheiden, wie sie ihre Sozialsysteme gestalten und zwingt nicht zur Vergabe. Dies sollte auch der deutsche Gesetzgeber deutlich machen“, sagt Präsident Landrat Johannes Fuchs. Der Deutsche Verein hatte bereits den Entstehungsprozess der EU-Richtlinien auf europäischer Ebene begleitet und hier die Prinzipien der Subsidiarität sowie die Besonderheiten der sozialen Dienste maßgeblich hervorgehoben. „Aus unserer Sicht hat Europa mit Hilfe des Europaparlamentes am Ende ein gutes Ergebnis vorgelegt. Dies gilt es nun auch bei der Umsetzung in Deutschland  zu erreichen“, so Johannes Fuchs abschließend. Die EU-Vergaberichtlinien sind am 17. April 2014 in Kraft getreten. Deutschland hat zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt. Die Bundesregierung soll im Frühjahr 2015 einen Kabinettsbeschluss zu der Reform beschließen. Es ist die größte Reform des Vergaberechts seit 2004. Die detaillierte Aufstellung der Forderungen des Deutschen Vereins und ihre Begründungen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-27-14-Umsetzung-EU-Vergaberichtlinien eingestellt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 18.12.2014