Qualität in der Betreuung hat ihren Preis

25.11.2014 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Bayerns Staatsminister der Justiz befürwortet eine Überprüfung der Zeitkontingente

„Wir wollen qualitätsvolle Betreuung und Qualität hat ihren Preis. Deshalb wird sich die öffentliche Hand mit den Forderungen der beruflich tätigen Betreuer/innen nach besseren Rahmenbedingungen auseinander setzen müssen.“ Dies sagte der bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen in München. „Falls die der Pauschalvergütung zugrunde gelegten Zeitkontingente dem Zeitaufwand in der Praxis tatsächlich nicht mehr entsprechen sollten, wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelung an die geänderten Verhältnisse zu prüfen. Es ist nun abzuwarten, wie sich die Diskussion auf Bundesebene entwickelt“, so der Minister. Am Treffen im bayerischen Landtag nahmen Brigitte May, Berndt Oehler und Stephan Böck von der BdB-Landesgruppe Bayern teil, sowie Jochen Halbreiter, Mitglied im BdB-Bundesvorstand und Hans-Uwe Kahl, Leiter des Referats für Betreuungsrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Aktuell haben beruflich tätige Betreuer/innen im Durchschnitt 3,2 Stunden pro Klient und Monat zur Verfügung, die sie abrechnen können. „Dies ist zu wenig, wenn man bedenkt, dass die Aufgaben, die wir in den letzten Jahren insbesondere von den Sozialbehörden übertragen bekamen, stetig mehr wurden. Die Verantwortung ist gewachsen“, argumentiert Jochen Halbreiter. „70 Prozent unserer Tätigkeit ist soziale Arbeit, 30 Prozent rechtliche Vertretung“, ergänzt Berndt Oehler. „Mit 3,2 Stunden ist das Pensum nicht zu schaffen. Wir alle schießen zu – ehrenamtlich!“, so Brigitte May. „Seit 2005 arbeiten wir unter exakt den gleichen Rahmenbedingungen. Die Pauschalierungen, die damals definiert wurden, basieren auf Zahlen der späten 90er Jahre“, sagt Stephan Böck. „Ich schätze die Arbeit der Berufsbetreuer“, sagt Bausback: „sie ist wichtig für die Gesellschaft. Sie alle haben große Verantwortung und leisten viel. Dem sollte das Betreuungsrecht Rechnung tragen.“ Dennoch sieht der Justizminister angesichts angespannter Justizkassen wenig Chancen für eine Erhöhung der Stundensätze. Allerdings hält Bausback die Forderung nach einem einheitlichen Stundensatz für überlegenswert. „So können wir Bürokratie eindämmen und Vergütungsstreitigkeiten vermeiden.“ Aus dem gleichen Grund will der Justizminister an der Pauschalierung festhalten. „Alles andere führt nur zu mehr Bürokratie. Das ist kontraproduktiv“.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen vom 21.10.2014