Qualität im Fokus: DBfK zur Fachkraftquote

In einem am 27.11.2014 veröffentlichten Positionspapier fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine Konkretisierung und Neudefinition der Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen. „Stationäre Einrichtungen sind zunehmend mit einer Bewohnerstruktur konfrontiert, die von Hochaltrigkeit, Multimorbidität und gerontopsychiatrischen Erkrankungen geprägt ist. Die vor mehr als 20 Jahren festgelegte Fachkraftquote, seinerzeit als Untergrenze gedacht, wird in der Praxis häufig ausgehöhlt und unterlaufen. Angesichts dieser Versorgungsrealität fordern wir, die Fachkraftquote ausdrücklich als Pflegefachkraftquote mit einer Untergrenze von 50% zu definieren“, sagt dazu DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Diskussion darf sich nicht um die Kosten, sondern muss sich um die Qualität drehen!“, so Bienstein weiter. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments sind für die Reformstufe PSG II bereits angekündigt. Der DBfK fordert, hieran die Pflegefachkraftquote in Abhängigkeit vom Pflegebedarf der Bewohner/-innen mittels eines validen Personalbemessungssystems abzustimmen und dementsprechend anzuheben. Das vollständige Positionspapier zur Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen steht als Download unter
http://www.dbfk.de/download/download/Position-Fachkraftquote-2014-11-26final.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 27.11.2014