Psychotherapeutenausbildung: Hohes Niveau sichern, Vielfalt der Zugänge wahren!

07.05.2015 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert die Bundesregierung auf, am breiten Zugang zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie-Ausbildung festzuhalten und die Soziale Arbeit, Heilpädagogik sowie Erziehungswissenschaft nicht auszuschließen.

Berlin - Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die Bemühungen um die nachhaltige Sicherung des Qualifikationsniveaus in den psychotherapeutischen Ausbildungen. Voraussetzung für die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie sollte daher künftig ein Masterabschluss sein. Zugleich fordert der Deutsche Verein, den Zugang von Absolventen/innen aus den Studiengängen der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik sowie der Erziehungswissenschaft zu erhalten. „Seelisch leidenden Kinder und Jugendliche brauchen eine Therapie, die den Zusammenhang zwischen der sozialen Lage und den spezifischen Störungen berücksichtigt. Hier sind Erfahrungen und Sachverstand aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Erziehungswissenschaft gefragt“, so Landrat Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Eine Verengung des Berufsfeldes auf rein klinisch-psychologische Kenntnisse würde sowohl den quantitativen wie qualitativen Erfordernissen zuwiderlaufen. In Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten Novellierung wird diskutiert, die Berufsfelder Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie zu einem Berufsfeld zusammenzuführen. Die Ausbildung hierfür soll in einem berufsqualifizierenden konsekutiven aufbauenden Bachelor-/Master-Studium erfolgen. Mit einem Wegfall der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie würden die Soziale Arbeit, Heilpädagogik und Erziehungswissenschaft nicht mehr zur Ausbildung zugelassen. Derzeit kommen etwa dreiviertel der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen aus diesen Studiengängen. Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2015/DV-1-15-Psychotherapeutengesetz Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 26.03.2015