Projektideen zum EHAP können eingereicht werden

23.09.2015 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 17. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten UnionsbürgernInnen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht. Die Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ist auf der EHAP-Homepage unter www.ehap.bmas.de zu finden. Damit startet auch die Interessenbekundung. Ab sofort können somit Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale/regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. "Das derzeitige Zuwanderungsvolumen von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen stellt vor allem die Kommunen vor vielfältige und ganz konkrete Herausforderungen. Die Bundesregierung möchte daher durch zielgenaue Förderung von Projekten Unterstützung anbieten", sagte der zuständige Staatssekretär im BMAS, Jörg Asmussen. Die betroffenen Kommunen sollen dabei unterstützt werden, neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder sozial besser einzugliedern. Das Ziel, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen, ist zentrales Anliegen des BMFSFJ. "Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Deshalb ist die frühe Bildung, die schon in der Kita beginnt, besonders wichtig. Dort werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Wir setzen uns deshalb mit dem EHAP für die Förderung gerade jener Kinder und ihrer Eltern ein, die neu in unser Land gekommen sind", so der Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek. Darüber hinaus werden wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden. Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und/ oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie z.B. zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe. Kinder von neuzugewanderten Unionsbürgern sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten und andere vorschulische Angebote herangeführt werden. Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim BMAS eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.ehap.bmas.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2015
www.bmfsfj.de