Praktische Hilfestellung bei Fragen zu Sozialleistungen für Ausländerinnen und Ausländer

04.04.2013 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt eine Handreichung zu Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende heraus.

Die aktuelle vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erarbeitete Handreichung zum rechtlichen Rahmen zur Erwerbsintegration von Menschen ohne deutschen Pass bietet der Praxis Hilfestellung beim Umgang mit einer komplexen Sach- und Rechtslage. Die Handreichung richtet sich an Erbringer von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und an Fachkräfte, die mit der Beratung von Menschen ohne deutschen Pass im Bereich des SGB II befasst sind.  Die Handreichung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung, das Aufenthalts- und Europarecht und bereitet die Prüfung von Ansprüchen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Unionsbürger/innen und Drittstaatsangehörigen für die Praxis auf. Daneben werden Fragen aufgegriffen, die den Bereich der Arbeitsvermittlung betreffen, verbunden mit zielführenden Hinweisen für die Beratung. Die Zuwanderung nach Deutschland stellt die mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende befassten Fachkräfte vor vielfältige Herausforderungen: Stellen erwerbslose Ausländerinnen und Ausländer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, tritt die Schnittstelle von Sozialrecht und Aufenthaltsrecht zu Tage. Fragen zu Aufenthaltsrechten, Aufenthaltsgründen und zum Arbeitsmarktzugang werden aufgeworfen. Verständigungsschwierigkeiten können die Beratung erschweren und ausländische Berufsqualifikationen sollen für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden. Die Handreichung gibt dazu konkrete Hilfestellungen. Die Handreichung ist abrufbar unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/migration-integration/gutachten Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 02.04.2013