Positionspapier der DVJJ zu sogenannten Fallkonferenzen

Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Jugenderichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) hat ein Positionspapier zu sogenannten Fallkonferenzen beschlossen.

Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit von einzelfallbezogenen Konferenzen - deren Ausgestaltung sich in der Praxis durchaus heterogen darstellt - werden seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, auch mit Blick auf Fragen nach der Notwendigkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Sowohl Jugend- und Familienministerkonferenz als auch Justizministerkonferenz fordern von den jeweiligen Ministerien Vorschläge zu klarstellenden gesetzlichen Regelungen. In dem im September 2012 vorgelegten Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe "Behördenübergreifende Zusammenarbeit und Datenschutz" wird vorgeschlagen, „klar[zu]stellen, dass einzelfallbezogene Fallkonferenzen wie fallübergreifende Kooperationen zum zulässigen Instrumentarium der Jugendhilfe und der Jugendstrafrechtspflege (unter Beachtung der durch die Erfordernisse der richterlichen Unabhängigkeit und Unbefangenheit gesetzten Grenzen) gehören und dabei im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften auch personenbezogene Daten übermittelt werden dürfen.“ (S. 12). Der Vorstand der DVJJ spricht sich in seinem Positionspapier insbesondere vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Probleme und mit Blick auf rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Strafrecht gegen gesetzliche Regelungen aus, die einzelfallbezogene Konferenzen ausdrücklich ermöglichen und deren Zulässigkeit klarstellen.


Quelle: Pressemitteilung der der Deutschen Vereinigung für Jugenderichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) vom 20.01.2014