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Pflegekinder müssen zahlen - wie lange noch?

Pflegekinder, die einem Nebenjob nachgehen, um ihr Taschengeld aufzubessern, müssen nach jetziger Regelung 75% ihrer Einkünfte an das Jugendamt abgeben. Dieser Zustand sei nicht länger tragbar, meint die größte Interessenvertretung von Pflegefamilien, der PFAD Bundesverband.

Pflegekinder sind leider zu einem hohen Prozentsatz gefährdet, später auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Auch deshalb ist Auftrag der Jugendhilfe, junge Menschen dabei zu unterstützen selbstständig leben zu können. In diesem Sinn entspricht das eigenständige Geldverdienen, besonders im Rahmen einer Ausbildung, dem Ziel der Vollzeitpflege. Die beruflichen Perspektiven der jungen Menschen sind nicht umsonst häufig Thema in unzähligen Hilfeplangesprächen. 

Arbeit und daraus erzielter Lohn vermitteln den jungen Menschen - wie ja auch erwachsenen Berufstätigen - das wichtige Gefühl von Selbstwirksamkeit, Selbständigkeit und zumindest partieller Unabhängigkeit. Aus diesem Grund fordert der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD), dass junge Menschen, die einer Arbeit nachgehen, gefördert werden. Jugendliche, die zu befürchten hätten, dass ihnen ein Großteil der erarbeiteten Summe wieder abgenommen wird, seien nachvollziehbarerweise nur schwer zu motivieren.

Bisher regelt § 94 Abs. 6 SGB VIII die Kostenbeteiligung junger Menschen in Pflegefamilien und Heimerziehung. Danach haben sie von ihrem Einkommen (abzüglich weniger absetzbarer Beträge) 75 % an die Jugendhilfe zurückzuzahlen. Eine in diesem Paragraphen eingeräumte Kann-Bestimmung, wonach die Jugendhilfe im Einzelfall auch einen geringeren oder gar keinen Kostenbeitrag erheben könnte, werde laut PFAD Bundesverband in der Praxis kaum angewandt, da die Kommunen knapp bei Kasse seien und nicht auf die Einnahmen verzichten wollten.

Auch die momentan diskutierten Vorschläge für eine Neuregelung, wie ein Freibetrag oder die Einbehaltung eines geringeren Prozentsatzes des Einkommens, reichen aus Sicht des PFAD Bundesverbands nicht aus. Die jungen Menschen bräuchten Motivation, sich durch Arbeit und Ausbildung ein eigenständiges Leben aufzubauen, und die Möglichkeit mit Hilfe ihres Verdienstes Vorsorge für die Zeit nach der Jugendhilfe zu schaffen. Es sei daher notwendig, die Kostenbeteiligung komplett zu streichen.