Pflegeheime in NRW gefährdet

24.03.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

Landesregierung will finanzielle Grundlagen für Pflegeheime kurzfristig drastisch verschlechtern

Die laufende Überarbeitung des Landespflegerechts gefährdet die Versorgung von Seniorinnen und Senioren. Davon ist der Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, überzeugt. Versteckt in einer „Durchführungsverordnung“ beraubt die Landesregierung die Pflegeheime ihrer wirtschaftlichen Grundlage. Folge dieser Verordnung wäre, dass viele Pflegeheime ihre Pachten nicht mehr erwirtschaften oder ihre Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllen könnten. „Mit dem Entwurf für ein neues Landespflegerecht – kurz GEPA – und den dazugehörigen Verordnungen setzt Landespflegeministerin Barbara Steffens alle Regeln von Vertrauen und Bestandsschutz außer Kraft“, kritisiert Beckmann: „Betreibern von stationären Pflegeeinrichtungen, die auch in Zukunft dringend zur Versorgung älterer Menschen in Nordrhein-Westfalen gebraucht werden, wird buchstäblich der Boden unter den Füßen weggezogen.“ Die bisherigen Finanzierungsgrundlagen sollen nahezu ohne jeden Vertrauensschutz für die Einrichtungsträger grundlegend verändert werden: So gefährden die Pläne des Landes vor allem die weit über tausend Pflegeunternehmen, die ihre Immobilien gemietet haben. Für alle diese Pflegeheime hat das Land regelmäßig die Kosten der Immobilie geprüft und per Bescheid die anerkannten Investitionskosten mitgeteilt. Damit war auch die Prüfung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit verbunden. Auf dieser Grundlage konnten die Pflegeheime bisher ihre Mietkosten refinanzieren; künftig soll dies nur noch bis zu einem politisch festgelegten Vergleichswert möglich sein. Ein Bestandsschutz soll hier nur für die kurze Spanne von fünf Jahren gelten. Mietverträge für Pflegeimmobilien werden jedoch meist für deutlich längere Zeiträume geschlossen, zum Teil sogar für 20 bis 25 Jahre. Betreiber und Träger könnten also nach Ablauf von fünf Jahren ihre Mietverpflichtungen nicht mehr erwirtschaften, obwohl sie weiterhin in der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermieter blieben. „Tausende mittelständische Unternehmen, die teils seit Jahrzehnten gesund geführt werden und einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgungssicherheit in NRW leisten, sind in ihrem Bestand bedroht“, warnt der bpa-Landesvorsitzende. Damit verschärfe die Ministerin eine ohnehin voraussehbare Entwicklung: Aufgrund von gesetzlichen Umbau- beziehungsweise Anpassungspflichten werden in den nächsten Jahren rund 20.000 Pflegeplätze in NRW verschwinden, die nicht ausschließlich durch neue ambulant betreute Angebote ersetzt werden können. „Wir benötigen also zusätzliche stationäre Pflegeangebote, das sehen nicht nur wir so“, sagt Beckmann und verweist auf einen Bericht und ein Schreiben der Stadt Düsseldorf an das Pflegeministerium, wonach die Landeshauptstadt allein in den nächsten Jahren zehn bis zwölf neue stationäre Pflegeeinrichtungen braucht.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 13.03.2014