Pflegeeinrichtungen sind keine Krankenhäuser

11.07.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa Bayern sieht mit klinikartigen Hygienevorgaben die Lebensqualität in Senioreneinrichtungen gefährdet

Mit dem jetzt in Kraft tretenden „Gesetz zur Änderung des Pflege-Wohnqualitätsgesetzes“ (PfleWoqG) schränkt die Landesregierung die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Davon ist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) überzeugt. Das neue Gesetz schreibt den Einrichtungen Hygienemaßnahmen vor, wie sie in Krankenhäusern umgesetzt werden müssen, und lässt gleichzeitig wichtige Infektionsquellen andernorts völlig außer Acht. „In den Pflegeeinrichtungen dürfen keine klinikähnlichen Strukturen etabliert werden“, warnt der bayrische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri: „Pflegeeinrichtungen sind schließlich Orte des Wohnens und des Lebens und keine Krankenhäuser.“ Der betreffende Passus im PfleWoqG solle deshalb ersatzlos gestrichen werden. Schon das bestehende Gesetz verpflichtet die Pflegeeinrichtungen zu hohen Hygienestandards. Die konkrete Umsetzung und die Entscheidung, nach welchen der verschiedenen anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, liegen bisher jedoch bei den Betreibern. „Statt den Einrichtungen hier krankenhausartige Maßnahmen vorzuschreiben, sollte die Betreiberautonomie geachtet werden“, betont auch Hannegret Neuwinger, Vorstandsmitglied der bpa-Landesgruppe: „Hygieneschutzmaßnahmen müssen im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner mit Augenmaß umgesetzt werden. Vorrang hat immer die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Seniorinnen und Senioren.“ Dies gewährleiste der aktuelle Bayerische Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen in erprobter Weise. „Weitere gesetzliche Regelungen sind also unnütz und schaden der Lebensqualität in den Häusern“, so Neuwinger. Der bpa-Landesvorsitzende Kasri wirft der Landesregierung zudem vor, wichtige Quellen von Infektionen bei den neuen Hygienevorschriften außen vor zu lassen. Mit Blick auf die gefährlichen multiresistenten Keime fordert Kasri eine strengere Kontrolle der bereits bestehenden Regeln zur Erfassung von Keimen in Kliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren. „Hier werden Infektionsgefahren für Patientinnen und Patienten nicht aufgedeckt. Durch eine bessere Prävention dort würden viele spätere Hygienemaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen überflüssig“, so Kasri.

bpa

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon rund 950 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 01.07.2013