Pflege-Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 deutlich an

Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte erneut deutlich an. Der Mindestlohn, also die absolute Untergrenze, die mindestens bezahlt werden muss, liegt dann bei 10,20 Euro je Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten. Aktuell beträgt der Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen Bundesländern. Mit der erneuten Erhöhung ab 1. Januar 2017 liegt der Pflege-Mindestlohn weiter deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 bundesweit einheitlich von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben wird.

Das teilt der Arbeitgeberverband Pflege mit, der berufenes Mitglied in der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist. Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, bewertet die Entwicklung des Pflegemindestlohns seit 2009 als eine Erfolgsgeschichte. Er kündigte zugleich an: „Für die 3. Mindestlohnkommission, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat, setze ich auf eine Weiterentwicklung des Pflegemindestlohns mit Augenmaß, was neue Erhöhungen und auch die Laufzeiten angeht.“

Hintergrund (Sozial.de):

Mindestentgelte für die Pflegebranche (Pflegemindestlohn) werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage des Beschlusses einer paritätisch besetzten Pflegekommission festgelegt. Im Gegensatz zu anderen Branchen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat der Gesetzgeber für die Pflegebranche eine Kommissionslösung gewählt. Damit werden auch die Kirchen, die in der Pflegebranche zu den größten Arbeitgebern gehören, in die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen eingebunden.

Der 2. Pflegekommission gehörten jeweils ein Vertreter der kommunalen Arbeitgeberverbände und des Arbeitgeberverbandes Pflege sowie jeweils ein Vertreter der Dienstgeberseite der Caritas und der Diakonie an. Auf Seiten der Arbeitnehmer gibt es zwei Vertreter der Gewerkschaften sowie Vertreter der Dienstnehmerseite der Caritas und der Diakonie.

Weitere Informationen zum Pflegemindestlohn unter www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Fragen-zum-Pflegemindestlohn/faq-pflegemindestlohn.html


Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege vom 5. Dezember 201/ www.der-mindestlohn-wirkt.de/ Stand: 5. Dezember 2016